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Axel-Friedrich Foerster
Aktuelle Entwicklungen bei der Firmenwagenüberlassung
Neue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität und aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesrat hat am 11.7.2025 das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl. I 2025, Nr. 161)“ verabschiedet. Dadurch treten erneut Änderungen bei der steuerlichen Förderung der E-Mobilität in Kraft. Im Mittelpunkt der neuen Fördermaßnahmen stehen eine beschleunigte degressive Abschreibung für neu angeschaffte betriebliche E-Fahrzeuge und eine Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für elektrisch angetriebene Dienstfahrzeuge der GmbH. Neben den erneut modifizierten steuerlichen Regelungen gilt es für die Verantwortlichen der GmbH zudem, die aktuelle Finanzrechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung im Blick zu behalten.
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