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Alfred Mertens
BMF-Richtsatzsammlung ist keine zweifelsfreie Schätzungsgrundlage
Zulässige und unzulässige Schätzmethoden der Finanzverwaltung nach dem BFH-Urteil vom 18.6.2025 (Az. X R 19/21)
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der
Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162
Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder
Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten
Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen.
In einem Beitrag in Heft 5/2025 haben wir bereits aufgezeigt, welche inhaltlichen Fragen für die Nachvollziehbarkeit
der Zahlen der Richtsatzsammlung sprechen und welche zu Zweifeln Anlass geben. Der BFH hat sich in seinem
Urteil vom 18.6.2025 ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung
dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.
Überblick:
1. Der Streitfall
2. Argumente, die gegen die Anwendung der Richtsatzsammlung sprechen
3. Die Argumente der Finanzverwaltung
4. Das Urteil des BFH vom 18.6.2025
5. Fazit
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