6 DIN A4 Seiten
Dr. Jochen Blöse
Das Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Das Sprichwort „Nichts ist für die Ewigkeit“ gilt auch im Gesellschaftsrecht. Während jedoch bei einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht besteht (§ 725 Bürgerliches Gesetzbuch) und auch die
Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft diese Möglichkeit haben (§ 132 Handelsgesetzbuch), hat ein GmbH-Gesellschafter
mit Ausnahme der Sonderkonstellation des § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz auf gesetzlicher Grundlage
keine Möglichkeit, sich ohne Weiteres im Kündigungswege von der Gesellschaft zu lösen. Soll, ohne dass besondere
Umstände im Sinne eines wichtigen Grunds vorliegen, ein Recht zum Austritt aus der Gesellschaft bestehen, was im
Folgenden synonym zum Begriff der Kündigung verstanden wird, so muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich
vorgesehen sein. Fehlt es an einer solchen Regelung, kommt nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
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