5 DIN A4 Seiten
Dr. Jochen Blöse
Der einstweilige Rechtsschutz für den abberufenen GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer
Wie sich GmbH-Geschäftsführer gegen ihre Abberufung wehren können
Für die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Voraussetzungen im Sinne eines wichtigen Grundes, d.h. einer besonderen Verfehlung, deren sich der Geschäftsführer schuldig gemacht haben muss. § 38 GmbH-Gesetz regelt vielmehr in seinem Abs. 1 den Grundsatz der jederzeitigen freien Abberufbarkeit. Trotz dieses Umstands bestehen unterschiedliche Möglichkeiten des abberufenen Geschäftsführers, sich zur Wehr zu setzen. Verfolgt er diese Möglichkeiten jedoch ausschließlich im herkömmlichen zivilgerichtlichen Klageverfahren, wird er regelmäßig seine Befugnisse bis zur rechtskräftigen Entscheidung verlieren. Im Hinblick auf den Umstand, dass schon bis zur erstinstanzlichen Entscheidung regelmäßig längere Zeiträume vergehen, gilt es, diesen Rechtsverlust tunlichst zu vermeiden. Für den abberufenen Geschäftsführer ist es daher fast immer erforderlich, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorzugehen. Im Folgenden wird auf die besonders wichtigen praktischen Konstellationen, die dabei bestehen, eingegangen.
Überblick:
1. Die Abberufung des Geschäftsführers
2. Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags im
einstweiligen Rechtsschutz
• Zulässigkeit des Antrags
• Begründetheit des Antrags
3. Handlungsnotwendigkeiten bei mehrfachen
Abberufungen
4. Durchsetzung der einstweiligen Verfügung
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