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Prof. Dr. Hans Ott
Der neue Umwandlungssteuer-Erlass – Aktuelle Entwicklungen bei der Einbringung in eine GmbH nach den §§ 20 und 21 UmwStG
Was bei der Einbringung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine GmbH
aus Sicht der Finanzverwaltung zu beachten ist
Am 2.1.2025 hat das BMF das überarbeitete Anwendungsschreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes
(UmwStG) veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 2.1.2025, Az. IV C 2 - S 1978/00035/020/040, BStBl. I 2025, S. 92).
Mit dem lange erwarteten Umwandlungssteuer-Erlass (UmwSt-Erlass) 2025 nimmt die Finanzverwaltung zu zahlreichen
Fragen des UmwStG Stellung und berücksichtigt sowohl die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BFH
sowie die gesetzlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 387). Dies
gibt Anlass, im Folgenden die für die Praxis bedeutsamen Auswirkungen auf die Umwandlung eines mittelständischen
Personenunternehmens in eine GmbH darzustellen. Die Ausführungen hierzu nehmen auch einen breiten Raum im
UmwSt-Erlass 2025 ein. Grenzüberschreitende Einbringungen werden im Beitrag nicht weiter behandelt. Die geänderte
Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG zur steuerlichen Behandlung von Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum
war bereits Gegenstand eines Beitrags in dieser Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2025, S. 65 ff.). Die im Beitrag
zitierten Randnummern beziehen sich jeweils auf den UmwSt-Erlass 2025.
Überblick:
1. Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG
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