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Ferdinand Ballof
Die GmbH & Co. KG in der neueren Rechtsprechung der Zivil- und Finanzgerichte
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Sie ist eine Kombination von GmbH und mindestens
einer weiteren Person als Gesellschafter der KG. Die KG hat zwei Arten von Gesellschaftern: die unbeschränkt
haftenden Komplementäre und die Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Einlage und somit beschränkt haften. Aber
anders als bei der typischen KG ist bei der GmbH & Co. KG der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter
(Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Sie ist eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft.
Da bei dieser Rechtsform zwei an sich vollkommen unterschiedliche Rechtsformen kombiniert sind, ergeben sich eine
Reihe von Besonderheiten und Problemstellungen, die häufig die Zivil- und Finanzgerichte beschäftigen. Der Beitrag
gibt einen Überblick über wesentliche Gerichtsentscheidungen rund um die GmbH & Co. KG der letzten Jahre.
Überblick:
1. Haftung ausgeschiedener Kommanditisten für offene
Einlageverpflichtung
2. Schadenersatzanspruch der KG gegen den Geschäftsführer
der Kommanditisten-GmbH
3. Mindestanforderungen an Schiedsvereinbarungen
4. Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-
GmbH gegenüber der KG
5. Auswirkungen der Testamentsvollstreckung auf einen
geerbten Kommanditanteil
6. Gesellschafterbezogene Zurechnung des fiktiven
Gewinns nach Rückzahlung der Einlage an den
Kommanditisten
7. Verlustverrechnungsvolumen durch Einlagen nach
Mehrentnahmen in den Vorjahren
8. Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer
Komplementär-GmbH bei fehlender Vermögensbeteiligung
an einer Zebragesellschaft
9. Vorabgewinn der Komplementär-GmbH als Sondervergütung
der Kommanditisten
10. Kapitalbeteiligung eines Kommanditisten an der
Komplementär-GmbH als funktional wesentliche
Betriebsgrundlage
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