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Alfred Mertens
Die Homeoffice-Pauschale für GmbH-Geschäftsführer
Voraussetzungen für den Ansatz der Pauschale als Werbungskosten
Homeoffice und mobiles Arbeiten bieten sich besonders für Büroarbeiten an, die auch mit Telefon, Handy und Laptop
erledigt werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie schickte eine Vielzahl von Unternehmen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ins Homeoffice, um die Ausbreitung des Virus zu verringern und den Gesundheitsschutz zu
gewährleisten. Die Corona-Pandemie ist zwar überwunden, das Homeoffice als flexibles Arbeitsmodell hat sich
inzwischen jedoch etabliert. Während im letzten Heft (GmbH-Stpr 2026, S. 77) die Voraussetzungen für die
steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers beleuchtet wurden mit dem Ergebnis, dass GmbHGeschäftsführer
ein Arbeitszimmer in ihrer Wohnung praktisch nie steuerlich geltend machen können, geht es
diesmal um die Frage, unter welchen Voraussetzungen GmbH-Geschäftsführer die Homeoffice-Pauschale
beanspruchen können.
Überblick:
1. Bedeutung der Homeoffice-Beschäftigung
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