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Dr. Hagen Prühs
Die erhöhten steuerlichen Bagatellgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile
Auswirkungen auf Betriebsaufspaltungen
Unternehmensgründer, die ihre unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform einer GmbH oder einer
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verfolgen, beginnen mit ihrer Gesellschaft nicht selten im eigenen
Haus oder in der eigenen Wohnung. Dort vermieten sie der Gesellschaft einen Raum, den diese zu einem Büro
ausgestaltet und ihrem Mehrheits- oder Alleingesellschafter zum Zweck der Geschäftsführung überlässt. In diesem
Fall kommt es häufig zu einer Betriebsaufspaltung mit der Folge, dass das vermietete Grundstücksteil zu
Betriebsvermögen wird. Um dies auch bei der Überlassung nur geringfügiger Grundstücksteile (z.B. Garagen für
Lagerzwecke) zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
Bagatellgrenzen normiert, bei deren Unterschreitung eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile weiterhin als dem
Privatvermögen zugehörig behandelt werden können. Diese Bagatellgrenzen sind mit Wirkung vom 1.1.2026 neu
geregelt worden. Die Auswirkungen dieser Neuregelung auf eine bestehende oder drohende Betriebsaufspaltung
beleuchtet der Beitrag.
Überblick:
1. Die Neuregelung der Bagatellgrenzen
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