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Ferdinand Ballof
Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Sätze 1 bis 3 GewStG)
Voraussetzungen für die Kürzung und aktuelle Rechtsprechung
Eine GmbH – auch eine vermögensverwaltende GmbH – ist aufgrund ihrer Rechtsform immer gewerblich tätig und
unterliegt der Gewerbesteuer. Jedoch enthält das Gewerbesteuergesetz (GewStG) hiervon Ausnahmen. So können
nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG reine Grundstücksgesellschaften eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer
erreichen. Zudem wurde durch das Wachstumschancengesetz die Unschädlichkeitsgrenze in § 9 Nr. 1 Satz 3
GewStG von 10% auf 20% erhöht. Der Beitrag erläutert die gewerbesteuerlichen Kürzungen von
betrieblichem Grundbesitz und zeigt entsprechende gewerbesteuerliche Gestaltungen auf.
Überblick:
1. Ausgangslage
2. Die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
• Antragserfordernis
• Begünstigte Unternehmen
- Fallstrick: Unterjähriger Verkauf
- Fallstrick: Betriebsvorrichtung
- Fallstrick: Grundstücke im Dienste eines Gesellschafters
3. Zulässige Tätigkeiten
4. Fazit Unmittelbare Vertragsbeziehungen mit Mietern
5. Neuere Rechtsprechung
• Grundstück im Dienst eines Gesellschafters
• Betriebsverpachtung als gewerbliche Tätigkeit
• Unterhalt zweier zinsloser Bankkonten
• Rampen und Rolltore keine kürzungsschädlichen Betriebsvorrichtungen
• Kapitalistische Betriebsaufspaltung
• Kürzungsschädliche Auslandstätigkeit
• Mitvermietung von Druckluftanlagen
• Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Vermögensbeteiligung an
einer Zebragesellschaft
6. Fazit
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