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Prof. Dr. Hans Ott
Die „verunglückte“ Holding-Gründung und die steuerlichen Folgen
Wie eine GmbH-Holding steuerneutral gegründet werden kann
Die mitunter als imagefördernd angesehene Errichtung einer GmbH-Holding-Struktur ist derzeit wegen ihrer
besonderen steuerlichen Vorteile in aller Munde. Die Einsatzbereiche einer solchen Holding-Struktur sowie deren
Errichtung im Wege des qualifizierten Anteilstauschs waren auch bereits Gegenstand eines Beitrags in dieser
Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2022, S. 153). Wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen und auch das BFH-Urteil
vom 19.11.2025 (Az. I R 40/23) eindrucksvoll belegt, ergeben sich oftmals bereits Fehler bei der Gründung einer
Holding-GmbH, die steuerlich nachteilige Folgen haben können und zur Versteuerung der stillen Reserven in den
eingebrachten Anteilen führen. Dies gibt Anlass, nach einer kurzen Darstellung der steuerlichen Vorteile einer
Holding-Struktur die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Errichtung nach § 21
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) zu erörtern und die möglichen Fehlerquellen aufzuzeigen, die in dem BFHUrteil
vom 19.11.2025 zur „verunglückten“ Holding-GmbH deutlich geworden sind.
Überblick:
1. Vorteile einer Holding-GmbH
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