Einzelne Fachbeiträge der Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis

Diese einzelnen Fachbeiträge der Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis sind komplette Fachartikel zu aktuellen Themen der GmbH-Praxis. Durch diese Artikel kann der Laie verständlich Problemlösungen und Änderungen im Gesetzes- sowie Steuerbereich nachvollziehen und darauf reagieren.

Filter
Neu
Stellplatz- und Garagenkosten für den Dienstwagen in der neueren BFH-Rechtsprechung
6 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsStellplatz- und Garagenkosten für den Dienstwagen in der neueren BFH-RechtsprechungWie die Kosten steuerlich optimal verwertet werden können Circa 90% aller GmbH-Geschäftsführer fahren einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzen dürfen. Damit können für dieses Fahrzeug Stellplatz- oder Garagenkosten auf dem Firmengelände oder im Privatbereich anfallen. Mit der steuerlichen Behandlung dieser Kosten, soweit sie ein Arbeitnehmer trägt, hat sich der BFH in verschiedenen Urteilen aus jüngerer Zeit beschäftigt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander und zeigt Wege auf, wie auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer diese Kosten steuerlich verwerten können.Überblick: 1. Stellplatz-/Garagenkosten auf dem Firmengelände – Das BFH Urteil vom 9.9.2025 (Az. VI R 7/23)• Der Sachverhalt• Das BFH-Urteil und seine Begründung• Kritische Würdigung2. Stellplatz-/Garagenkosten für den Dienstwagen im Privatbereich – Das BFH-Urteil vom 4.7.2023 (Az. VIII R 29/20)• Der Sachverhalt• Das BFH-Urteil und seine Begründung• Konsequenzen aus dem Urteil für eine erfolgreiche Vorteilsminderung• Die vom Nutzungswert abziehbaren Aufwendungen• Musterformulierung3. Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung – Das BFH-Urteil vom 20.11.2025 (Az. VI R 4/23)• Der Sachverhalt• Das BFH-Urteil und seine Begründung• Stellplatzkosten vom Nutzungswert abzugsfähig?4. Fazit

19,05 €*
Neu
Der vorübergehende Widerruf der Bestellung auf Antrag des GmbH-Geschäftsführers
6 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseDer vorübergehende Widerruf der Bestellung auf Antrag des GmbH-GeschäftsführersVoraussetzungen, Durchführung und Konsequenzen einer Mandatspause Der Geschäftsführer einer GmbH ist in deren operativem Geschäft die zentrale Figur. Er ist ganz allgemein für die Führung der Geschäfte der Gesellschaft zuständig, er hat für eine ordnungsgemäße Buchführung Sorge zu tragen (§ 41 GmbH-Gesetz – GmbHG), er hat die Einberufungskompetenz für die Gesellschafterversammlung (§ 49 Abs. 1 GmbHG), er hat die nach dem GmbHG vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen (§ 78 GmbHG), er hat den Jahresabschluss aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Handelsgesetzbuch – HGB) sowie für dessen Offenlegung zu sorgen (§ 325 Abs. 1 HGB) und er ist der organschaftliche Vertreter der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 HGB). In steuerlicher Hinsicht ist er zur Erfüllung der die GmbH treffenden Pflichten zuständig (§ 34 Abs. 1 Abgabenordnung) und in der Insolvenzreife der Gesellschaft trifft ihn nach § 15a Abs. 1 Insolvenzordnung die Pflicht zur Stellung eines Eröffnungsantrags. Die mit diesen Aufgaben verbundene Verantwortung kann in Konflikt zu den persönlichen Belangen und Bedürfnissen des Geschäftsführers treten. Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2021 die Vorschrift des § 38 Abs. 3 GmbHG eingeführt, die dem Geschäftsführer das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitweisen Widerruf seiner Bestellung und die anschließende Wiederbestellung zu verlangen.Überblick: 1. Gesetzgeberische Intention2. Voraussetzungen des Rechts auf Abberufung und Wiederbestellung• Anwendungsbereich/materielle Voraussetzungen• Formale Voraussetzungen/Verfahren• Vorankündigungsfrist3. Widerruf der Bestellung4. Zusicherung der Wiederbestellung5. Bedeutung für den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag6. Fazit

19,05 €*
Neu
Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2025 (Teil 2)
6 DIN A4 Seiten Christian HrachAusgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2025 (Teil 2)Wichtige Urteile für GmbH-Chefs Die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht bleibt für Unternehmen ein wichtiger Orientierungspunkt bei der Gestaltung betrieblicher Abläufe, personeller Entscheidungen und arbeitsvertraglicher Regelungen. Die Übersicht gibt einen kompakten Überblick über ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen des Jahres 2025 und erläutert deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis. Die Auswahl der Entscheidungen erfolgt gezielt mit Blick auf die Bedürfnisse mittelständischer Betriebe. Im Vordergrund stehen zielgruppenorientierte Praxisrelevanz und Verständlichkeit.Überblick: Teil 1 1. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs• Massenentlassungsrecht• DS-GVO-Schadensersatz• Mittelbare Diskriminierung wegen Behinderung• EU-Mindestlohnrichtlinie teilnichtig2. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts• Betriebliche Mitbestimmung einschließlich Wahlrecht• KündigungsrechtTeil 2• Arbeitsentgelt und Arbeitszeit• Betriebsrente• Vergütung von Betriebsratsmitgliedern• Befristung des Arbeitsvertrags• Datenschutzrecht• Antidiskriminierungsrecht• Urlaubsrecht• Zwangsvollstreckung aus Beschäftigungstiteln• Sondervergütungen3. Fazit

19,05 €*
Neu
Rechtsprechung zum Arbeitsstrafrecht in den Jahren 2024/2025
7 DIN A4 Seiten Lea Wimmer/Michelle SchultheisRechtsprechung zum Arbeitsstrafrecht in den Jahren 2024/2025Strafbares Verhalten von GmbH-Geschäftsführern bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern Viele kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich derzeit konfrontiert mit erheblichen Erlöseinbrüchen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Energie und Einkaufspreisen für Vorprodukte. Die Zahl der Insolvenzen hat einen Höchststand erreicht. Da könnte so mancher GmbH-Geschäftsführer auf die Idee kommen, im Personalbereich Kosten zu sparen. Zum Beispiel bei den abzuführenden Sozialabgaben, durch Zahlung von Löhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns oder durch die Beschäftigung von „Schwarzarbeitern“. Doch in diesen Fällen drohen den Tätern nicht nur empfindliche Strafen, sondern den Unternehmen auch die Einziehung der Taterträge – wie die Beispiele aus der Rechtsprechung der Jahre 2024 und 2025 zeigen.Überblick: 1. Strafbarkeit des formellen und faktischen Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung2. Schätzung von Löhnen und Besteuerungsgrundlagen – statt Nachweis3. Summenbeitragsbescheid nach Zollprüfung4. Einziehung von Taterträgen bei Mindestlohnverstößen5. Wirksame Entsendung von Arbeitnehmern6. Grenzen der Einziehung von Taterträgen bei Gehilfen7. Strafbarkeit bei Einsatz von Scheinrechnungen

19,05 €*
Die Verabschiedung des GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführers
2 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsDie Verabschiedung des GmbH-(Gesellschafter-)GeschäftsführersWie die Behandlung der Kosten der Abschiedsfeier als Lohn des Ex-Geschäftsführers vermieden werden kann Mit Urteil vom 19.11.2025 hat der BFH entschieden, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand nicht zu Arbeitslohn des betreffenden Arbeitnehmers führt, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Von dem Urteil, das zugunsten des scheidenden Vorstands einer Sparkasse erging, können auch GmbH-(Gesellschafter)-Geschäftsführer profitieren – nicht nur, wenn sie in den Ruhestand verabschiedet werden.Überblick: 1. Das BFH-Urteil vom 19.11.2025 (Az. VI R 18/24)• Der Sachverhalt• Die Urteilsgründe2. Auswirkungen des Urteils auf auf die Verabschiedung eines GmbH-Geschäftsführers• Verabschiedung als Teil der Berufstätigkeit• Wie Arbeitslohn vermieden werden kann• (Gesellschafter-)Geschäftsführer als begünstigte Personen3. Fazit

19,05 €*
Mobilitätsleistungen einer GmbH für ihre Arbeitnehmer
5 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterMobilitätsleistungen einer GmbH für ihre ArbeitnehmerSteueroptimierte Leistungen zur finanziellen Entlastung von steigenden Mobilitätskosten Die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten haben die weltweiten Preise u.a. für Erdöl und Treibstoff erheblich steigen lassen. Es ist davon auszugehen, dass die Treibstoffpreise mittel- und langfristig hoch bleiben werden, da die Gründe strukturell und über die aktuellen Ölpreiserhöhungen hinausgehen. Zudem zielt die deutsche Klimapolitik darauf ab, fossile Energien dauerhaft unattraktiver zu machen. Die hohen Treibstoffkosten verteuern auch die Kosten für berufliche Mobilität. Vor diesem Hintergrund können steuerfreie bzw. weniger stark abgabenbelastete Mobilitätsleistungen einer GmbH ein geeignetes Mittel sein, um Beschäftigte und GmbH-Geschäftsführer gezielt finanziell zu entlasten. Wollen auch Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) davon profitieren, müssen sie die besonderen Anforderungen der Finanzverwaltung beachten.Überblick: 1. Aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten der GmbH2. Steuerfreie und steuerbegünstigte Mobilitätsleistungen• Mobilitätsangebote einer GmbH im Überblick• Deutschland-Ticket• Fahrberechtigungen für den Personenfernverkehr• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Privat-Pkw• Fahrtkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung• Tankgutscheine im Rahmen der 50-€-Sachbezugsfreigrenze• Leistungen zur Förderung der E-Mobilität• Überlassung von Firmenrädern3. Fazit

19,05 €*
Die fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags
7 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsDie fristlose Kündigung des GeschäftsführerdienstvertragsWichtige Gründe, Organverantwortung und aktuelle Rechtsprechung zur Zwei-Wochen-Frist Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags beendet regelmäßig ein auf Jahre angelegtes Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist deshalb rechtlich wie wirtschaftlich von erheblicher Tragweite. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH präzisiert die Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes, an die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist und an die interne Willensbildung der Gesellschafter. Für die Praxis bedeutet dies: Materielle Pflichtverstöße und formale Fehler stehen gleichberechtigt im Fokus.Überblick: 1. Maßstab des § 626 BGB bei Geschäftsführern2. Pflichtverletzung und Organstellung – der verschärfte Prüfungsmaßstab3. Vermögensdelikte und private Vorteilsnahme4. Abmahnungsvoraussetzungen und Entbehrlichkeit5. Zwei-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB6. Kenntnis der Gesellschafterversammlung7. Verdachtskündigung und Anhörung8. Compliance-Verstöße und Organisationspflichten9. Darlegungs- und Beweislast im Prozess10. Abberufung und Kündigung – Trennung von Organstellung und Dienstvertrag11. Musterformulierungen und Checkliste12. Fazit

19,05 €*
Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2025 (Teil 1)
6 DIN A4 Seiten Christian HrachAusgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2025 (Teil 1)Wichtige Urteile für GmbH-Chefs Die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht bleibt für Unternehmen ein wichtiger Orientierungspunkt bei der Gestaltung betrieblicher Abläufe, personeller Entscheidungen und arbeitsvertraglicher Regelungen. Die nachfolgende Übersicht gibt einen kompakten Überblick über ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen des Jahres 2025 und erläutert deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis. Die Auswahl der Entscheidungen erfolgt gezielt mit Blick auf die Bedürfnisse mittelständischer Betriebe. Im Vordergrund stehen zielgruppenorientierte Praxisrelevanz und Verständlichkeit.Überblick: 1. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs • Massenentlassungsrecht • DS-GVO-Schadensersatz • Mittelbare Diskriminierung wegen Behinderung • EU-Mindestlohnrichtlinie teilnichtig 2. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts • Betriebliche Mitbestimmung einschließlich Wahlrecht • Kündigungsrecht

19,05 €*
Die „verunglückte“ Holding-Gründung und die steuerlichen Folgen
9 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttDie „verunglückte“ Holding-Gründung und die steuerlichen FolgenWie eine GmbH-Holding steuerneutral gegründet werden kann Die mitunter als imagefördernd angesehene Errichtung einer GmbH-Holding-Struktur ist derzeit wegen ihrer besonderen steuerlichen Vorteile in aller Munde. Die Einsatzbereiche einer solchen Holding-Struktur sowie deren Errichtung im Wege des qualifizierten Anteilstauschs waren auch bereits Gegenstand eines Beitrags in dieser Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2022, S. 153). Wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen und auch das BFH-Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 40/23) eindrucksvoll belegt, ergeben sich oftmals bereits Fehler bei der Gründung einer Holding-GmbH, die steuerlich nachteilige Folgen haben können und zur Versteuerung der stillen Reserven in den eingebrachten Anteilen führen. Dies gibt Anlass, nach einer kurzen Darstellung der steuerlichen Vorteile einer Holding-Struktur die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Errichtung nach § 21 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) zu erörtern und die möglichen Fehlerquellen aufzuzeigen, die in dem BFHUrteil vom 19.11.2025 zur „verunglückten“ Holding-GmbH deutlich geworden sind.Überblick: 1. Vorteile einer Holding-GmbH• Steuerbefreiung bei erhaltenen Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen• Asset Protection und ertragsteuerliche Organschaft2. Holding-Gründung durch qualifizierten Anteilstausch3. Gestaltungen bei fehlenden Mehrheitsbeteiligungen• Kurzfristige Mehrheitsverschiebung• Huckepack-Modell bzw. Mitnahme-Modell4. BFH-Urteil vom 19.11.2025 zur „verunglückten“ Holding-Gründung• Urteilssachverhalt• Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16.5.2023• Entscheidung des BFH5. Steuerliche Folgen im Urteilsfall• Bilanzielle Behandlung der eingelegten Anteile• Zugang zum steuerlichen Einlagekonto• Nachträgliche Anschaffungskosten der Holding-Anteile6. „Unfallfreie“ Gründung einer Holding-GmbH7. Zusammenfassung

19,05 €*
Die erhöhten steuerlichen Bagatellgrenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile
3 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsDie erhöhten steuerlichen Bagatellgrenzen für eigenbetrieblich genutzte GrundstücksteileAuswirkungen auf Betriebsaufspaltungen Unternehmensgründer, die ihre unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verfolgen, beginnen mit ihrer Gesellschaft nicht selten im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Dort vermieten sie der Gesellschaft einen Raum, den diese zu einem Büro ausgestaltet und ihrem Mehrheits- oder Alleingesellschafter zum Zweck der Geschäftsführung überlässt. In diesem Fall kommt es häufig zu einer Betriebsaufspaltung mit der Folge, dass das vermietete Grundstücksteil zu Betriebsvermögen wird. Um dies auch bei der Überlassung nur geringfügiger Grundstücksteile (z.B. Garagen für Lagerzwecke) zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) Bagatellgrenzen normiert, bei deren Unterschreitung eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile weiterhin als dem Privatvermögen zugehörig behandelt werden können. Diese Bagatellgrenzen sind mit Wirkung vom 1.1.2026 neu geregelt worden. Die Auswirkungen dieser Neuregelung auf eine bestehende oder drohende Betriebsaufspaltung beleuchtet der Beitrag.Überblick: 1. Die Neuregelung der Bagatellgrenzen2. Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung• Personelle Verflechtung• Sachliche Verflechtung3. Folgen einer Betriebsaufspaltung4. Konsequenzen der neuen Bagatellgrenzen für eine drohende bzw. bestehende Betriebsaufspaltung5. Fazit

19,05 €*
Die D&O-Versicherung für GmbH-Geschäftsführer im Spiegel der neueren Rechtsprechung
7 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseDie D&O-Versicherung für GmbH-Geschäftsführer im Spiegel der neueren RechtsprechungWichtige Urteile zur Absicherung des Geschäftsführers gegen Haftungsrisiken durch eine D&O-Versicherung Die Stellung als Geschäftsführer einer GmbH ist mit einer Vielzahl von Haftungsrisiken verbunden. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen halten Haftungsgrundlagen für alle Phasen im Lebenszyklus einer GmbH bereit, beginnend mit der Errichtung der Gesellschaft (§ 9a Abs. 1 GmbH-Gesetz – GmbHG) über die Phase der werbenden Tätigkeit (§ 43 Abs. 2 GmbHG), für Krisensituationen (§ 43 Abs. 3 GmbHG) und bis hin zur Insolvenzreife (hier insbesondere § 15b Abs. 4 Insolvenzordnung – InsO). Weitere Haftungsbedrohungen ergeben sich insbesondere aus dem – im weitesten Sinne – arbeitsrechtlichen Bereich (§ 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) in Verbindung mit § 266a Strafgesetzbuch), dem Steuerrecht (§ 69 Abgabenordnung) sowie aus weiteren Rechtsgebieten, z.B. dem Umweltrecht (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 324 ff. Strafgesetzbuch). Diese abstrakten Haftungsgefahren gewinnen gerade aktuell durch eine Mehrzahl tatsächlicher Entwicklungen praktische Relevanz. Die steigende Anzahl von Unternehmensinsolvenzen ist ein relevanter „Treiber“ für die Haftungsinanspruchnahme von Geschäftsführern. Gleiches gilt für die steigende Bedrohung von Unternehmen durch Cyber-Attacken und die Anwendung von KI-Werkzeugen in Unternehmen. Im Hinblick auf diese vielfältigen Haftungsgefahren ist es für GmbH-Geschäftsführer von entscheidender praktischer Bedeutung, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen. Die neueren Entwicklungen in der dazu ergangenen Rechtsprechung sind Gegenstand dieses Beitrags.Überblick: 1. Grundsätzliches zur D&O-Versicherung• Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes• Versicherungsschutz für Zahlungen nach Insolvenzeröffnung2. Aktuelle Rechtsprechung zur D&O-Versicherung• Automatischer Ablauf des Versicherungsschutzes nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?• Automatischer Wegfall der Nachmeldefrist nach Insolvenzantragstellung?• Kein Versicherungsschutz bei Verletzung von Kardinalpflichten• Kein Versicherungsschutz für Scheingeschäftsführer• Abtretung des Freistellungsanspruchs eines GmbH-Geschäftsführers aus einer D&O-Versicherung an die GmbH3. Fazit

19,05 €*
Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber der GmbH gegen Besserungsschein
5 DIN A4 Seiten Ferdinand BallofForderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber der GmbH gegen BesserungsscheinEin Gesellschafterbeitrag zur GmbH-Sanierung Sind in der Bilanz einer GmbH die auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten höher als die auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögenswerte und weist die Bilanz einen Posten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ aus, liegt eine bilanzielle Überschuldung vor. In diesem Falle ist zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Hier stellt sich die Frage, ob und wie sich die Verbindlichkeiten reduzieren lassen. Es bietet sich dann der Forderungsverzicht mit Besserungsschein an. Der Beitrag stellt die steuerlichen Folgen eines derartigen Forderungsverzichts dar.Überblick: 1. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein als Sanierungsinstrument2. Zivilrechtliche Einordnung des Forderungsverzichts3. Steuerliche Auswirkung des Verzichts4. Zeitpunkt der Verlustrealisierung5. Eintritt des Besserungsfalls6. Verzinsung der wieder eingebuchten Verbindlichkeit7. Muster eines Forderungsverzichts gegen Besserungsschein8. Fazit

19,05 €*
Die Homeoffice-Pauschale für GmbH-Geschäftsführer
5 DIN A4 Seiten Alfred MertensDie Homeoffice-Pauschale für GmbH-GeschäftsführerVoraussetzungen für den Ansatz der Pauschale als Werbungskosten Homeoffice und mobiles Arbeiten bieten sich besonders für Büroarbeiten an, die auch mit Telefon, Handy und Laptop erledigt werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie schickte eine Vielzahl von Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice, um die Ausbreitung des Virus zu verringern und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die Corona-Pandemie ist zwar überwunden, das Homeoffice als flexibles Arbeitsmodell hat sich inzwischen jedoch etabliert. Während im letzten Heft (GmbH-Stpr 2026, S. 77) die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers beleuchtet wurden mit dem Ergebnis, dass GmbHGeschäftsführer ein Arbeitszimmer in ihrer Wohnung praktisch nie steuerlich geltend machen können, geht es diesmal um die Frage, unter welchen Voraussetzungen GmbH-Geschäftsführer die Homeoffice-Pauschale beanspruchen können.Überblick: 1. Bedeutung der Homeoffice-Beschäftigung2. Die Entwicklung der steuerlichen Homeoffice-Pauschale3. Voraussetzungen für die Anwendung der Homeoffice-Pauschale4. Homeoffice-Pauschale trotz Arbeit an erster Tätigkeitsstätte?5. Homeoffice-Pauschale und Reisekosten6. Wann darf die Homeoffice-Pauschale nicht angesetzt werden?7. Homeoffice-Pauschale und lohnsteuerfreies Jobticket8. Telefonkosten zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzbar?9. Fazit

19,05 €*
Verfassungs- und arbeitsrechtliche Aspekte der neuen Aktivrente
8 DIN A4 Seiten Christian HrachVerfassungs- und arbeitsrechtliche Aspekte der neuen AktivrenteWorauf GmbHs bei der (Weiter-)Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Anspruch auf Aktivrente achten müssen Die überragende Bedeutung der Aktivrente liegt zweifellos auf den steuerlichen Folgen. Allerdings sind auch verfassungsrechtliche Fragen (Ausschluss von Selbstständigen) und arbeitsrechtliche Probleme mit der Einführung der Aktivrente verbunden. Der Beitrag greift diese Fragen auf und gibt Empfehlungen für eine rechtssichere Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern jenseits der gesetzlichen Regelaltersgrenze.Überblick: 1. Einleitung2. Aktivrentengesetz• Ziele• Voraussetzungen• Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke – es kommt auf die Satzung an• Ausschluss von Selbstständigen• Aktivrente und Gleichheitssatz• Vertragsgestaltung3. Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Rentenpakets 2025• Neue Rechtsgrundlage für sachgrundlose Befristung• Voraussetzungen • Schriftform bleibt • Keine Auswirkungen auf verlängerte sachgrundlose Befristung von älteren Arbeitnehmern • Offene Fragen • Diskriminierungsanreize des Gesetzgebers 4. Fazit

19,05 €*
Nießbrauch an GmbH-Anteilen unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung
8 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttNießbrauch an GmbH-Anteilen unter Berücksichtigung der neueren RechtsprechungWarum der Nießbraucher nicht steuerbare „weiße“ Einkünfte erzielt Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge werden in der Praxis vielfach GmbH-Anteile unentgeltlich unter Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts an den künftigen Gewinnausschüttungen zugunsten des Schenkers übertragen. Nach der BFH-Rechtsprechung sowie nach der neueren Verwaltungsansicht werden die Gewinnausschüttungen regelmäßig dem GmbH-Gesellschafter als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet. Damit wird die bisher praktizierte steuerliche Handhabung auf den Kopf gestellt, wonach die Versteuerung der Kapitaleinkünfte jedenfalls beim Vorbehaltsnießbrauch in den meisten Fällen beim Nießbraucher erfolgte. Das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen bestimmt auch die eintretenden Rechtsfolgen, wenn nießbrauchsbelastete Anteile an der GmbH später an Dritte veräußert werden sollen. Erhält der Nießbraucher eine Ablösezahlung für den Nießbrauchverzicht, so kann der Gesellschafter diese Zahlung regelmäßig als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung steuermindernd bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns geltend machen. Nach der neueren BFH-Rechtsprechung ist nunmehr auch geklärt, dass die Ablösezahlung beim Nießbraucher nicht steuerbar ist. Die Rechtsprechung des BFH und die sich hieraus ergebenden praktischen Konsequenzen werden nachfolgend diskutiert.Überblick: 1. Motive und Erscheinungsformen des Nießbrauchs• Motive • Zuwendungsnießbrauch und Vermächtnisnießbrauch • Vorbehaltsnießbrauch • Quotennießbrauch 2. Schenkungsteuerliche Behandlung 3. Zurechnung der Gewinnausschüttungen • Leerlauf von § 20 Abs. 5 Satz 3 EStG • Neuere Verwaltungsauffassung • Bedeutung des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen • Offene Fragen • Praktische Folgen und Gestaltungsüberlegungen 4. Ablösezahlung für einen Vorbehaltsnießbrauch • Steuerliche Behandlung beim Gesellschafter • Steuerliche Behandlung beim Nießbraucher • Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile 5. Zusammenfassung

19,05 €*
Aktivrente: Der Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) des BMF vom 6.2.2026
4 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsAktivrente: Der Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) des BMF vom 6.2.2026Konsequenzen für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer Kurz vor Ablauf der Frist für die erste Lohnsteueranmeldung im Jahr 2026 hat die oberste deutsche Finanzbehörde zu wichtigen Fragen rund um die neue Aktivrente Stellung genommen. Soweit diese Fragen über unsere Berichterstattung im Februarheft dieser Zeitschrift hinausgehen, geben wir sie zusammen mit den Antworten des BMF in diesem Beitrag wieder. Außerdem zeigen wir die Konsequenzen dieses FAQ-Katalogs für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer auf, die kurz vor ihrer Pensionierung stehen und bereit sind, nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin für ihre Gesellschaft als Geschäftsführer tätig zu sein.Überblick: A. Fragen aus dem FAQ-Katalog1. Der begünstigte Personenkreis2. Ruhestandsbeamte als Nutznießer?3. Sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigte ohne Arbeitnehmerstatus4. Ehemals Selbstständige als Nutznießer?5. Bezug einer Altersrente als Voraussetzung für die Aktivrente?6. Versäumnis des Arbeitgebers, die Aktivrente zu zahlen7. Arbeitslohn aus zwei Dienstverhältnissen8. Sonderzahlungen als steuerfreie Aktivrente?9. Abfindungen oder Nachzahlungen als Aktivrente?10. Aktivrente für Mini- und Midijobs?11. Angabe der Aktivrente in der Steuererklärung?12. Auswirkung der Aktivrente auf den WerbungskostenabzugB. Konsequenzen des FAQ-Katalogs für GmbH- (Gesellschafter-)GeschäftsführerC. Fazit

19,05 €*
Das häusliche Arbeitszimmer des (Ex-)GmbH-Geschäftsführers
4 DIN A4 Seiten Alfred MertensDas häusliche Arbeitszimmer des (Ex-)GmbH-GeschäftsführersUnter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang aktive und pensionierte GmbH-Chefs die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen können Das häusliche Arbeitszimmer war jahrelang ein beliebtes Steuersparmodell für alle möglichen Berufe, bis der Gesetzgeber sich entschloss, die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen auf bestimmte Fälle einzuschränken. Selten wird ein noch aktiver GmbH-Geschäftsführer ohne ein häusliches Arbeitszimmer auskommen. Dennoch wird es nur selten möglich sein, die Aufwendungen dafür steuerlich abzusetzen. Anders sieht dies beim pensionierten GmbH-Geschäftsführer aus, der sich aus dem aktiven GmbH-Betrieb zurückgezogen hat. Er kümmert sich vielleicht in seinem häuslichen Arbeitszimmer um seine Immobilien, um seine GmbH-Beteiligung oder um sonstiges Kapitalvermögen, erstellt Gutachten, Manuskripte oder Konzepte für Fachvorträge oder schreibt Aufsätze für Fachzeitschriften. Der Beitrag informiert darüber, was aktive und Ex-Geschäftsführer unter welchen Voraussetzungen steuerlich geltend machen können.Überblick: 1. Die gesetzliche Regelung: Ein Abzugsverbot mit Ausnahmen2. Wann liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor?3. Das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung4. Konsequenzen für den noch aktiven GmbH-Geschäftsführer5. Das häusliche Arbeitszimmer des pensionierten GmbH-Geschäftsführers6. Die abziehbaren Aufwendungen7. Aufzeichnungspflichten 8. Das häusliche Arbeitszimmer beim Hausverkauf 9. Fazit

19,05 €*
Die vermögensverwaltende Grundbesitz-GmbH
10 DIN A4 Seiten Dr. Deniz Hoffmann/Anna K. KieferDie vermögensverwaltende Grundbesitz-GmbHVorteile und Risiken bei einer gewerbesteuerfreien Immobilien-GmbH Die sogenannte vermögensverwaltende GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz hält und verwaltet, bietet bei korrekter Ausgestaltung wegen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Satz 1 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz den ertragsteuerlichen Vorteil der geringeren Besteuerung mit nur 15,825% ihrer Einkünfte. Der Beitrag zeigt, dass dabei einige Klippen zu umschiffen sind, um den Vorteil der Gewerbesteuerfreiheit zu erreichen und zu sichern.Überblick:1. Ausgangspunkt – unterschiedliche Besteuerung bei GmbH und Personengesellschaft2. Die Gewerbesteuerfreiheit der Grundbesitz-GmbH• Hintergrund der Steuerfreiheit• Betriebsvorrichtungen• Zeitlicher Faktor• Gewerbliche Nebentätigkeiten• Ausschlusstatbestand, § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz 3. Weitere Gewinnoptimierungspotenziale und Abzugspositionen • GmbH-Geschäftsführergehalt • Schuldzinsen bei Fremdfinanzierung • Abschreibungspotenziale – AfA-Sätze 4. Liquiditätsvorteil der Grundbesitz-GmbH 5. Immobilien-GmbH in der Holdingstruktur 6. Risiken und Nachteile der Immobilien-GmbH 7. Fazit

19,05 €*
Start der neuen Aktivrente – auch für GmbH-(Gesellschafter)Geschäftsführer
5 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich Foerster/Dr. Hagen PrühsStart der neuen Aktivrente – auch für GmbH- (Gesellschafter-)GeschäftsführerNeue steuerliche Anreize gegen den Fachkräftemangel Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht aufgrund einer anhaltenden Phase der wirtschaftlichen Schwäche vor enormen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel belastet Unternehmen und spitzt sich Anfang 2026 in fast allen Branchen und damit auch in vielen GmbHs weiter zu. Eine der Hauptursachen für den Fachkräftemangel ist der demografische Wandel. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ die Einführung einer steuerfreien Aktivrente (§ 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz – EStG) zum 1.1.2026 beschlossen. Durch die neue Aktivrente soll Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus steuerlich attraktiver werden. Auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer können davon profitieren.Überblick:1. Hintergrund und Zielsetzung2. Der neue Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG3. Anspruchsberechtigte• Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze• Ausschluss von Selbstständigen und Freiberuflern• Fremdgeschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung• GmbH-Geschäftsführer mit einer beherrschenden Stellung als Gesellschafter4. Wegfall des Anschlussverbots bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen mit Aktivrentnern5. Sozialversicherungsrecht und Bescheinigungspflichten der GmbH6. Fazit

19,05 €*
Bewirtung von Geschäftsfreunden aus steuerlicher Sicht
5 DIN A4 Seiten Wilhelm KrudewigBewirtung von Geschäftsfreunden aus steuerlicher Sicht Anforderungen an die Bewirtungsrechnung als Betriebsausgabe Mit Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 - S 2145/00026/005/033) hat das BMF Stellung genommen zu den Voraussetzungen, unter denen die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben anerkannt werden. Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.6.2021 wurde ergänzt um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025. Die im aktuellen BMF-Schreiben zum Teil verschärften Anforderungen an den Betriebsausgabenabzug von geschäftlichen Bewirtungen gelten bereits rückwirkend zum 1.1.2025.Überblick:1. Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten2. Besonderheiten bei Gastronomiebetrieben3. Wie E-Rechnungen aussehen müssen• Inhalt der Bewirtungsrechnung bis 250 €• Rechnungen über 250 €• Erstellung der Bewirtungsrechnung• Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege4. Fazit

19,05 €*
Neuere Rechtsprechung zum steuerlichen Einlagekonto
8 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttNeuere Rechtsprechung zum steuerlichen EinlagekontoSteuerliche Hürden bei der Rückgewähr früherer Einlagen der GesellschafterFragen rund um das steuerliche Einlagekonto sowie zur Rückgewähr von Einlagen sind immer wieder Gegenstand der Finanzrechtsprechung und machen deutlich, dass sich hieraus oftmals Steuer- und Haftungsfallen für die GmbH und deren Gesellschafter ergeben können. Die jüngere Rechtsprechung zur Korrektur „vergessener“ Einlagen, zur überhöht bescheinigten Einlagenrückgewähr, zur Bewertung einer verdeckten Einlage von GmbH-Anteilen in ein Betriebsvermögen sowie zur Gewährung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 Einkommensteuergesetz bei einer Einlagenrückgewähr wird zum Anlass genommen, die damit einhergehenden praktischen Probleme aufzuzeigen.Überblick:1. Zu- und Abgänge zum steuerlichen Einlagekonto2. Verfahrensrechtliche Korrekturmöglichkeiten bei versehentlicher Nichterfassung von Einlagen• BFH-Urteil vom 22.10.2024 zur offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 Abgabenordnung• Korrektur als neue Tatsache oder durch Drittanfechtung3. Fehlerhafte Bescheinigung einer Einlagenrück gewähr gemäß § 27 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz• Zu niedrig bescheinigte Einlagenrückgewähr• Nicht erteilte Bescheinigung• Überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr4. Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung nach erfolgter Einlagenrückgewähr5. Einlagenrückgewähr und Freibetrag nach § 17 Abs. 3 Einkommensteuergesetz6. Zusammenfassung

19,05 €*
Ausschließung von störenden Gesellschaftern aus einer GmbH oder einer KG
8 DIN A4 Seiten Dr. Roland M. BäckerAusschließung von störenden Gesellschaftern aus einer GmbH oder einer KGDie Zusammenarbeit von Gesellschaftern erfolgt auf einem Grundkonsens der Beteiligten, der wiederum von vielen Faktoren geprägt wird. Spezielle Kenntnisse, eine profunde Ausbildung, Lebens- und Berufserfahrung, gemeinsame Ziele, das Lebensalter der Beteiligten, Vertrauen, Loyalität, wirtschaftlicher Erfolg und viele weitere Faktoren prägen das Gesellschaftsverhältnis. Wenn sich diese Faktoren im Laufe der Zeit merklich verändern, stellt sich häufig die Frage, ob die Zusammenarbeit so oder überhaupt noch fortgesetzt werden kann. Neben der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils (siehe hierzu ausführlich Bäcker, GmbH-Stpr 2025, S. 230 ff.) besteht aber auch die Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der GmbH. Dieser Ausschluss ist im GmbH-Gesetz nicht geregelt, er ist aber aufgrund einer richterlichen Rechtsfortbildung mittlerweile anerkannt. Darüber hinaus kann es selbstverständlich zu gleichen Problemen innerhalb einer Personengesellschaft, hier vorwiegend von Interesse einer (GmbH & Co.) KG, kommen, sodass sich dann auch dort die Frage stellt, wie sich die Gesellschaft von einem missliebigen Gesellschafter befreien kann. Gemäß § 134 Handelsgesetzbuch neue Fassung besteht neben der Auflösung der Gesellschaft die Möglichkeit einer Ausschließung des Gesellschafters.Überblick:A: Die Ausschließung aus der GmbH1. Zulässigkeit der Ausschließungsklage2. Der wichtige Grund3. Ausschließung als äußerstes Mittel 4. Der Ausschließungsbeschluss 5. Die Ausschließungsklage 6. Wirksamkeit des Ausschlusses 7. Vertragliche Rückforderungsrechte 8. Abfindungsanspruch B: Der Ausschluss aus der Kommanditgesellschaft 1. Der wichtige Grund 2. Die Ausschließungsklage 3. Abweichende Regelung des Verfahrens im Gesellschaftsvertrag 4. Die Abfindung 5. Abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag 6. Zusammenfassung

19,05 €*
Variable Vergütung von Geschäftsführern: Gestaltung, Risiken und aktuelle Rechtsprechung
7 DIN A4 Seiten Claudia KnuthVariable Vergütung von Geschäftsführern: Gestaltung, Risiken und aktuelle RechtsprechungZielvereinbarungen aus arbeitsrechtlicher SichtZumeist sehen Anstellungsverträge von Geschäftsführern neben dem regelmäßig zu zahlenden Gehalt weitere variable Vergütungsbestandteile vor, die an bestimmte Ziele gebunden sind. Während bei langfristigen Zielen, die die Gesellschaft kontinuierlich – Jahr für Jahr – erreichen möchte, die Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung in der Regel ausreicht, sollte bei kurz- und mittelfristigen Zielen ergänzend eine Zielvereinbarung abgeschlossen oder eine Zielfestlegung durch die Gesellschaft getroffen werden. Was hierbei aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten ist, erläutert der Beitrag.Überblick:1. Zielvereinbarung oder Zielfestlegung?2. Gestaltung und Inhalt von Zielvereinbarungen• AGB-Kontrolle von Zielvereinbarungen• Umwelt- und Sozialziele• Gewinn- und Umsatzziele• Bonus nach Ermessen der Gesellschaft?• Anpassung von Bonus- und Zielvereinbarungen• Widerrufs- und Änderungsgründe • Anpassung nur nach billigem Ermessen • Befristete und einseitige Zielvorgaben 4. Konsequenzen bei unterlassener Zielvereinbarung 5. Zielbewertungen 6. Störfälle • Krankheit, Elternzeit und Mutterschutz • Gekündigtes Dienstverhältnis 7. Fazit

19,05 €*
BMF-Richtsatzsammlung ist keine zweifelsfreie Schätzungsgrundlage
3 DIN A4 Seiten Alfred MertensBMF-Richtsatzsammlung ist keine zweifelsfreie SchätzungsgrundlageZulässige und unzulässige Schätzmethoden der Finanzverwaltung nach dem BFH-Urteil vom 18.6.2025 (Az. X R 19/21)Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen. In einem Beitrag in Heft 5/2025 haben wir bereits aufgezeigt, welche inhaltlichen Fragen für die Nachvollziehbarkeit der Zahlen der Richtsatzsammlung sprechen und welche zu Zweifeln Anlass geben. Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 18.6.2025 ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.Überblick:1. Der Streitfall 2. Argumente, die gegen die Anwendung der Richtsatzsammlung sprechen 3. Die Argumente der Finanzverwaltung 4. Das Urteil des BFH vom 18.6.2025 5. Fazit

19,05 €*
Doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers
5 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterDoppelte Haushaltsführung des GmbH-GeschäftsführersAktuelle Voraussetzungen und neuere Rechtsprechung zur doppelten HaushaltsführungRäumliche Mobilität ist für GmbH-Geschäftsführer ein wichtiges Thema. Durch die Zunahme von Arbeitskonzentrationen in Ballungsgebieten nehmen auch die Entfernungen zum Arbeitsplatz zu. Immer häufiger ist der Betriebssitz der GmbH so weit vom Wohnsitz des GmbH-Geschäftsführers entfernt, dass ein tägliches Pendeln nicht möglich ist. Wenn eine Wohnsitzverlegung keine Option ist, weil z.B. die Familie nicht mit umziehen kann, entscheiden sich viele GmbH-Geschäftsführer dafür, am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt zu begründen. Um die damit verbundenen zusätzlichen Kosten abzufedern, kann sich die GmbH mit steuerfreien Leistungen an den Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung beteiligen oder diese ggf. vollständig übernehmen. Überblick:1. Leistungen zur doppelten Haushaltsführung für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer2. Höhe der steuerfreien Leistungen zur doppelten Haushaltsführung3. Steuerliche Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers • Vorliegen eines eigenen Hausstands und angemessene finanzielle Beteiligung • Aktuelles BFH-Urteil zum eigenen Hausstand und zum Erfordernis der finanziellen Beteiligung • Haupthausstand darf nicht am Beschäftigungsort liegen • Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort müssen auseinanderfallen • Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung • Steuerlich anzuerkennender Zweithaushalt am Beschäftigungsort • Tageweise Hotelübernachtungen

19,05 €*
Geschäftsführer-Vergütung im Jahr 2026
4 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsGeschäftsführer-Vergütung im Jahr 2026Handlungsbedarf für Gesellschafter-Geschäftsführer vor der Jahreswende 2025/2026Circa 80% aller GmbHs sind inhabergeführt, d.h. Gesellschafter – überwiegend mit Mehrheitsbeteiligung – sind zugleich Geschäftsführer der GmbH. Wollen sie im Jahr 2026 eine höhere Festvergütung oder einen weiteren Vergütungsbestandteil beziehen, z.B. erstmalig eine Tantieme oder eine betriebliche Altersversorgung, sollte eine entsprechende Vereinbarung noch im alten Jahr getroffen werden. Nur dann ist auch der Betriebsausgabenabzug ab Januar 2026 möglich.Überblick:1. Gehaltserhöhung für 2026• Formale Anforderungen• Angemessenheitskriterien2. Gehaltsstundung3. Gehaltsverzicht in 2026 – Zufluss von Vergütungen4. Tantiemevereinbarung für 20265. Vergütungs-Checkliste zum Jahreswechsel

19,05 €*
Der Versorgungsausgleich des geschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers
5 DIN A4 Seiten Bianca ErmerDer Versorgungsausgleich des geschiedenen Gesellschafter-GeschäftsführersWie Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der Scheidung aufzuteilen sindWie Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der Scheidung aufzuteilen sind Wenn die Ehe in die Brüche geht, ist das schon schlimm genug. Dass jedoch neben dem Vermögen auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) zwischen den Geschiedenen aufzuteilen ist, wird häufig übersehen. Insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die mangels gesetzlicher Rente auf ihre Pensionszusage im Alter angewiesen sind, stellt der Versorgungsausgleich ein erhebliches Versorgungsrisiko dar. Dieser Personenkreis sollte sich deshalb frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Auswirkungen eine Scheidung auf ihre bAV hat und wie negative Folgen ggf. vermieden werden können.Überblick:1. Grundsätze des Versorgungsausgleichs• Rechtliche Vorgaben • Steuerrechtliche Auswirkungen 2. Besonderheiten beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer • Keine Teilung von Kapitalzusagen • Streit um die Zulässigkeit einer Kapitalteilung • Niedrigere Wertgrenzen für die externe Teilung und keine Teilung über die Versorgungsausgleichskasse • Aufteilung eines privatrechtlichen Insolvenzschutzes • Ausschluss des Versorgungsausgleichs 3. Fazit

19,05 €*
Die Freistellung von der Arbeits- oder Dienstpflicht nach einer Kündigung
7 DIN A4 Seiten Florian Marschall/Christian HrachDie Freistellung von der Arbeits- oder Dienstpflicht nach einer KündigungWas Gesellschafter und Geschäftsführer wissen müssenWerden Arbeitnehmer gekündigt, werden sie bis zum Ausscheiden oft auch von der Dienstpflicht freigestellt. Die dabei zu beachtenden Problemstellungen werden in diesem Beitrag erörtert. Besonderheiten, die sich für die Freistellung von GmbH-Geschäftsführern ergeben, werden beleuchtet. Eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.2.2025, Az. 5 AZR 127/24) hat die allgemeinen Fragestellungen im Zusammenhang mit Freistellung und Vergütungspflicht noch einmal anschaulich behandelt. Überblick:1. Freistellung von Arbeitnehmern2. Freistellung aufgrund einer Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag • Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Freistellungsklausel • Vergütungsanspruch während der Freistellung • Urlaubsanspruch während der Freistellung • Das Schicksal des Wettbewerbsverbots • Herausgabe des Dienstwagens? 3. Einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber • Voraussetzungen für die wirksame Freistellung • Rechtsfolgen der einseitigen Freistellung 4. Rechtsschutz gegen die Freistellung 5. Einvernehmliche Freistellung 6. Fazit

19,05 €*
GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2025 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführer
7 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsGmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2025 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführer Wichtige Zahlen aus der neuen BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung – Argumentationshilfen für die steuerliche AngemessenheitsprüfungAlljährlich befragt BBE media GmbH-Geschäftsführer deutschlandweit nach ihrem Gehalt und allen Vergütungsbestandteilen. Das Ergebnis wirft nicht nur ein interessantes Schlaglicht auf die Wirtschaftskraft unterschiedlicher Branchen. Die BBE-Studie ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung geht. Der Beitrag basiert auf der aktuellen Untersuchung „GmbH-GeschäftsführerInnen-Vergütungen 2025“ der BBE media und informiert über die aktuellen Vergütungstrends beim Gesamtgehalt und die interessantesten Entwicklungen bei einzelnen Vergütungsbestandteilen. Überblick:1. Der Nutzen von Gehaltsstudien2. Die BBE-Vergütungsstudie 2025 • Neue Zahlen und Daten über „übliche“ GmbH-Geschäftsführergehälter• Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen • Geschäftsführer-Festgehälter nach Wirtschaftszweigen und Branchen • Tantiemen nach Wirtschaftszweigen und Branchen• Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg • Multiplikatoren für den betriebsinternen Gehaltsvergleich • Häufige Gehaltsextras neben Festgehalt und Tantieme 3. Neuere Rechtsprechung zur Geschäftsführervergütung in ABC-Form

19,05 €*
Spontanabfindung einer Pensionszusage
8 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttSpontanabfindung einer PensionszusageKritische Würdigung der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.5.2025 (Az. 6 K 343/21 K,G,F)Zu den typischen Fallstricken bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehört die sogenannte „Spontanabfindung“ einer gegenüber dem noch tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen. Eine solche Befreiung der GmbH von der Pensionsverpflichtung erfolgt nicht selten deshalb, weil der Übernehmer regelmäßig kein Interesse daran hat, die Pensionsverpflichtung später erfüllen zu müssen. Mit Urteil vom 19.5.2025 (EFG 2025, S. 1.032) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass die Spontanabfindung der Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung an den nicht beherrschend an einer AG beteiligten Vorstand eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Nach diesem Urteil, das vollumfänglich auch auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH übertragbar ist, führt die gleichzeitig wegfallende Pensionsverpflichtung in der Bilanz zusätzlich zu einer verdeckten Einlage mit Lohnzufluss, der neben die verdeckte Gewinnausschüttung tritt. Insbesondere die zum Teil überraschenden Ausführungen des Finanzgerichts zur Behandlung der verdeckten Einlage geben Anlass, die Entscheidung und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen kritisch zu beleuchten.Überblick:1. Wesen einer Spontanabfindung2. Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.5.20253. Zur Frage des nicht beherrschenden Gesellschafters 4. Auflösung der Pensionsrückstellung als verdeckte Einlage 5. Höhe der einlagebedingten Einkommenskürzung • Kritische Betrachtung• Einkommenseffekt • Verdrängungseffekt 6. Beispiele zum Einkommens- und Verdrängungseffekt • Pensionsverzicht gegen Abfindung• Pensionsverzicht vor Anteilsveräußerung 7. Berücksichtigung stiller Lasten bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen8. Zusammenfassung

19,05 €*
GmbH-Jahres-Check 2025/2026
8 DIN A4 Seiten Alfred MertensGmbH-Jahres-Check 2025/2026Wichtige Gesetzesänderungen und -initiativen, BMF-Schreiben und Ländererlasse sowie Gerichtsentscheidungen rund um die GmbH im ablaufenden JahrDie Wirtschaftslage im Überblick: Hatte das Statistische Bundesamt Ende Juli noch gemeldet, das Bruttoinlandsprodukt sei im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,1% gesunken, korrigierte es den Wert vor wenigen Monaten auf minus 0,3%. Die Konjunktur in Deutschland tritt auch zum Jahresende noch auf der Stelle. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ein Nullwachstum gegenüber dem Vorjahr vorausgesagt. Nach drei Jahren der Rezession und Stagnation soll die Konjunktur im kommenden Jahr dann endlich wieder anspringen. Die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung können für GmbHs, ihre Gesellschafter und Geschäftsführer Anlass für steuerliche Dispositionen entweder noch im ablaufenden Jahr oder aber in 2026 sein.Überblick:1. Aspekte der Konjunktur in Deutschland2. Gesetzesinitiativen• Der „Investitionsbooster“ – Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm• Das Steueränderungsgesetz 2025• Anpassung des Mindeststeuergesetzes• Standortförderungsgesetz• Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz3. EU-Richtlinien, BMF-Schreiben, Ländererlasse• Neufassung des Umwandlungssteuer-Erlasses• BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer bei Online- Veranstaltungen• Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025• Änderung steuerlicher Verordnungen• Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.8.2025 betreffend Einspruch gegen Festsetzung des Solidaritätszuschlags• Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen- Verordnung 20264. Gerichtsentscheidungen• Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts• Entscheidungen des BFH

19,05 €*
Zweifelsfragen der Geschäftsführungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers in einer Mehrpersonen-Geschäftsführung
5 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseZweifelsfragen der Geschäftsführungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers in einer Mehrpersonen-GeschäftsführungUmfang und Grenzen der GeschäftsführungsbefugnisIn der Praxis beginnen die Zweifelsfragen hinsichtlich der Geschäftsführungsbefugnis oft bereits damit, dass den Geschäftsführern schon nicht klar ist, worin der Unterschied zwischen Geschäftsführung einerseits und Vertretung andererseits liegt. Dass die rechtlichen Befugnisse in dem einen Bereich – hinsichtlich ihres Gegenstands und ihrer Reichweite – anders ausgestaltet sein können als in dem anderen Bereich, ist dann erst recht unbekannt. Selbst wenn es dazu Vorgaben, insbesondere in einer Geschäftsordnung, gibt, ist es in kleineren Gesellschaften häufig so, dass diese als Förmelei betrachtet werden und im täglichen Geschäft außer Anwendung bleiben. Dabei wird verkannt, dass die Nichtbeachtung dieser rechtlichen Grenzen persönliche (Haftungs-)Konsequenzen für die Geschäftsführer haben können.Überblick:1. Geschäftsführung und Vertretung2. Ausnahmen vom Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung3. Konsequenzen der Überschreitung der Geschäftsführungskompetenz4. Zusammenfassung

19,05 €*
Aktuelle Entwicklungen bei der Firmenwagenüberlassung
4 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterAktuelle Entwicklungen bei der FirmenwagenüberlassungNeue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität und aktuelle RechtsprechungDer Bundesrat hat am 11.7.2025 das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl. I 2025, Nr. 161)“ verabschiedet. Dadurch treten erneut Änderungen bei der steuerlichen Förderung der E-Mobilität in Kraft. Im Mittelpunkt der neuen Fördermaßnahmen stehen eine beschleunigte degressive Abschreibung für neu angeschaffte betriebliche E-Fahrzeuge und eine Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für elektrisch angetriebene Dienstfahrzeuge der GmbH. Neben den erneut modifizierten steuerlichen Regelungen gilt es für die Verantwortlichen der GmbH zudem, die aktuelle Finanzrechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung im Blick zu behalten.Überblick:1. Steuerliche Rahmenbedingungen zur Förderung der E-Mobilität2. Neue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für E-Fahrzeuge der GmbH • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung3. Aktuelle Rechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung • Finanzgericht Niedersachsen: Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Überlassung eines Dienstfahrzeugs• BFH zur Abgeltungswirkung bei der Bruttolistenpreismethode • BFH zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei privater Fahrzeugnutzung

19,05 €*
Nutzung von elektronischen Rechnungen seit dem 1.1.2025
5 DIN A4 Seiten Wilhelm KrudewigNutzung von elektronischen Rechnungen seit dem 1.1.2025Das zweite BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung vom 25.6.2025Der Versand von E-Rechnungen gilt seit dem 1.1.2025 als Normalfall, obwohl in § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz abweichende Übergangsregelungen zur Nutzung von E-Rechnungen geregelt sind. Da Unternehmen seit dem 1.1.2025 ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers E-Rechnungen versenden können, müssen alle Unternehmen seit dem 1.1.2025 zumindest in der Lage sein, E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze empfangen und verarbeiten zu können. Maßgebend für E-Rechnungen ist das neue Rechnungsformat, das in der europäischen Norm EN 16931 genau definiert ist. Das BMF-Schreiben vom 25.6.2025 (Entwurf) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Einführungen der E-Rechnung an.Überblick:1. Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz2. Sonstige Rechnungen3. Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise4.  Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug5. Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit von Rechnungen6. Abrechnungsdokument7. Rechnungsausstellung8. Rechnungen im Zusammenhang mit einem Grundstück9. Fazit

19,05 €*
Der Investitionsabzugsbetrag als Instrument der Steuergestaltung
5 DIN A4 Seiten Alfred MertensDer Investitionsabzugsbetrag als Instrument der SteuergestaltungAktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung§ 7g Einkommensteuergesetz enthält Bestimmungen zu Investitionsabzugsbeträgen (IAB) und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Die Regelungen zum IAB und zur begünstigten Investition wurden in den letzten Jahren mehrfach durch Steuergesetze geändert. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen die Investitionsfristen während der Corona-Pandemie und können im Regelfall als erledigt angesehen werden. Die letzte Änderung erfolgte durch das Wachstumschancengesetz im Hinblick auf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 Einkommensteuergesetz.Überblick:1. Der Nutzen eines IAB2. Voraussetzungen für die Bildung eines IAB3. Investitionsfrist und die Folgen einer unterbliebenen Investition4.  Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung zum IABEinbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine GmbH Auswirkungen der außerbilanziellen Hinzurechnung des IAB auf das Kapitalkonto des KommanditistenIAB für Pkws einer GmbHRückgängigmachung eines IABKein IAB zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer PersonengesellschaftIAB bei Betriebsaufgabe

19,05 €*
Steuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer einer GmbH
3 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsSteuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer einer GmbHWie Arbeitnehmer ihr Handy künftig kostenfrei nutzen könnenNach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz ist die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer steuerfrei. Der BFH hat einen Weg aufgezeigt, wie eine GmbH ihre Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsführung von den Kosten ihrer privat genutzten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte entlasten kann.Überblick:1. § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz im Überblick • Voraussetzungen der Steuerfreiheit• Die begünstigten Geräte und Leistungen • Der Umfang der Privatnutzung 2. Kauf und Rücküberlassung eines Mobiltelefons durch die GmbH – Das BFH-Urteil vom 23.11.2022• Der Fall• Das Urteil3. Muster einer Überlassungsvereinbarung4. Fazit

19,05 €*
Disquotale Einlagen der Gesellschafter und disquotale Gewinnausschüttungen als Instrumente der Steuergestaltung
7 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttDisquotale Einlagen der Gesellschafter und disquotale Gewinnausschüttungen als Instrumente der SteuergestaltungZur Zulässigkeit von der Beteiligungsquote abweichender Einlagen und Ausschüttungen aus Sicht der Rechtsprechung und der FinanzverwaltungFür disquotale Einlagen und disquotale (inkongruente) Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich auch von der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung akzeptiert werden, besteht in der Praxis ein besonderes Bedürfnis. Das zeigt sich auch darin, dass solche quotenabweichenden Einlagen und Gewinnausschüttungen immer wieder als Instrumente der Steuergestaltung diskutiert werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesen Instrumenten und stellt zum einen die Einsatzbereiche und die Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung sowie die hiermit ggf. verbundenen steuerlichen Gefahren dar.Überblick:1. Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage • Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen• Schenkungsteuerliche Folgen • Ertragsteuerliche Folgen• Rückzahlungen aus der personengebundenen Rücklage2. Disquotale (inkongruente) Gewinnausschüttungen• BMF-Schreiben vom 4.9.2024• Behandlung bei der Aktiengesellschaft • Fallgruppen inkongruenter Gewinnausschüttungen bei der GmbH • Zum Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs 3. Schenkungsteuerliche Behandlung4. Einsatzmöglichkeiten für inkongruente Gewinnausschüttungen • Gespaltene Gewinnverwendung• Inkongruente Gewinnausschüttung5. Zusammenfassung

19,05 €*
Unfallversicherungsschutz für die Arbeitnehmer und Geschäftsführer einer GmbH aus steuerlicher Sicht
5 DIN A4 Seiten Wilhelm Krudewig/Dr. Hagen PrühsUnfallversicherungsschutz für die Arbeitnehmer und Geschäftsführer einer GmbH aus steuerlicher SichtWie ein steuerlich vorteilhafter Versicherungsschutz erreicht werden kannNeben der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaften ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung des Arbeitgebers zugunsten der Belegschaft ein wichtiges Instrument für die Gewinnung neuer Arbeitskräfte und ihre Bindung an das Unternehmen. Dies gilt insbesondere für leitende Angestellte einer GmbH. So kommt heute bereits die Mehrheit der GmbH-Geschäftsführer in den Genuss einer Unfallversicherung, die die Gesellschaft abgeschlossen hat und die sich auch auf den privaten Bereich erstreckt. Der Beitrag erläutert die damit zusammenhängenden steuerlichen Konsequenzen unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenunfallversicherung. Auch wird der Frage nachgegangen, ob der Abschluss einer Unfallversicherung für Führungskräfte im ganz überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt und damit für den begünstigten Personenkreis in vollem Umfang steuerfrei möglich ist.Überblick:1. Gesetzliche Unfallversicherung2. Versicherungsabschluss durch den Arbeitnehmer/Geschäftsführer3. Unfallversicherungsschutz über die GmbH • Ausübung der Rechte steht ausschließlich dem Arbeitgeber zu• Ausübung der Rechte steht unmittelbar dem Arbeitnehmer zu4. Gruppenunfallversicherung zugunsten der Belegschaft 5. Zusätzliche Anforderungen für Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Steuerfreier Unfallversicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer? 7. Fazit

19,05 €*
Praxisrelevante Rechtsfragen bei der Zwei-Personen-GmbH
4 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlösePraxisrelevante Rechtsfragen bei der Zwei-Personen-GmbHWie Konflikte zwischen den Gesellschaftern gelöst werden könnenDie Zwei-Personen-GmbH ist eines der Beispiele dafür, dass Massenphänomene als solche erkannt werden und die mit ihnen verbundenen Probleme und Fragestellungen seit langer Zeit bekannt sind, die Gestaltungsnotwendigkeiten aber gleichwohl der vorsorgenden Vertragsgestaltung überlassen werden und den Gesetzgeber nicht auf den Plan gerufen haben. Die Konstellation einer GmbH mit zwei Gesellschaftern wird in ihrer Häufigkeit nur noch von der Ein-Personen- GmbH übertroffen. Vollständig gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl der Zwei-Personen-GmbHs liegen nicht vor; nach den allgemein zugänglichen statistischen Erhebungen dürften sie aber mindestens 25% aller GmbHs ausmachen. Sind die beiden Gesellschafter zu gleichen Anteilen an der GmbH beteiligt und sind im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Regelungen zu Beschlussfassungen enthalten, droht im Fall des Konflikts zwischen den Gesellschaftern eine Lähmung der Gesellschaft, die zu deren wirtschaftlichem Niedergang führen kann.Überblick:1. Das Konfliktpotenzial2. Mögliche Weiterungen3. Vertragliche Vorsorge zum Ausscheiden eines Gesellschafters • Sizilianische Eröffnung• Russisch-Roulette-Klausel • Texas-Shoot-Out • Deterrent Approach4. Fazit

19,05 €*
Die Geschäftsführervergütung in der GmbH-Krise
6 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsDie Geschäftsführervergütung in der GmbH-KriseHerabsetzung der Vergütung und ihre steuerlichen AuswirkungenIn wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, stehen viele GmbHs vor der Herausforderung, ihre Kostenstruktur anzupassen. Die Vergütung des Geschäftsführers stellt dabei einen erheblichen Kostenfaktor dar. Ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsreduzierung kann zur finanziellen Stabilisierung beitragen. Allerdings sind hierbei sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte zu beachten, um unerwünschte Konsequenzen wie verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Der Beitrag erörtert die Übertragbarkeit der aktienrechtlichen Regelung in § 87 Abs. 2 Aktiengesetz auf GmbH-Geschäftsführer und gibt praxisnahe Hinweise für die Gestaltung von Vergütungsanpassungen in der Krise.Überblick:1. Kostensenkung in der Krise2. Herabsetzung der Vergütung• Die aktienrechtliche Regelung• Anwendbares Recht für die GmbH  – Übertragbarkeit der aktienrechtlichen Regelung  – Treuepflicht des Geschäftsführers als Rechtfertigungsgrund für eine Gehaltskürzung3. Steuerliche Anerkennung von Gehaltsverzicht• Zivilrechtliche Wirksamkeit• Klare und im Voraus getroffene Vereinbarung• Fremdvergleich• Tatsächliche Durchführung • Alternative zur Kürzung: Gehaltsstundung 4. Gehaltsverzicht für SGB II-Leistungen? 5. Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel • Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung • Typische Fehler in der Praxis 6. Auswirkungen auf Pensionszusagen • Bemessungsgrundlage: Aktivbezüge • Dauerhafte oder vorübergehende Gehaltskürzung • „Nur-Pension“-Konstellationen • Finanzierbarkeit der Pensionszusage in der Krise 7. Fazit

19,05 €*
Der „lästige“ Gesellschafter – Die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
6 DIN A4 Seiten Dr. Roland M. BäckerDer „lästige“ Gesellschafter – Die Einziehung eines GmbH-GeschäftsanteilsVoraussetzungen, Durchführung und Konsequenzen einer AnteilseinziehungWenn ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen den Gesellschaftern einer GmbH nicht mehr möglich ist, weil ein Gesellschafter z.B. alle Gesellschafterbeschlüsse für eine weiterhin positive Entwicklung der GmbH „torpediert“, stellt sich die Frage, wie sich die übrigen Gesellschafter von diesem „lästigen“ Gesellschafter trennen können. Eine mögliche Strategie ist die Einziehung seines Geschäftsanteils unter der Voraussetzung, dass dieses Verfahren bereits in der Gesellschaftssatzung vorgesehen ist. Ist dies der Fall, stellen sich die Fragen, wann die Voraussetzungen für eine Einziehung vorliegen, wie sie umzusetzen ist und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Der Autor beantwortet diese Fragen und ergänzt seine Ausführungen durch hilfreiche Musterformulierungen für den Gesellschaftsvertrag. Überblick:1. Die Problematik2. Überblick über die zur Verfügung stehenden Lösungswege3. Die Einziehung eines Geschäftsanteils• Vorhandene Regelung im Gesellschaftsvertrag• Wichtige Gründe für eine Zwangseinziehung• Gesellschafterbeschluss• Volleinzahlung des Geschäftsanteils• Einziehungserklärung• Abfindung • Wirkung der Einziehung• Möglichkeiten des Rechtsschutzes4. Fazit

19,05 €*
Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024
5 DIN A4 Seiten Lea Wimmer/Dr. Anja StürzlRechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024Urteile, die GmbH-Geschäftsführer und ihre Berater kennen solltenDie Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024 belegt erneut, wie schnell GmbH-Geschäftsführer mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden können, z.B. wenn sie – und ihre Berater – eine von der Finanzverwaltung abweichende Auffassung zu einem steuerlichen Sachverhalt vertreten und diese in die Steuererklärungen der GmbH einfließen lassen. Der Beitrag erläutert u.a., wie Geschäftsführer und ihre Berater diesem Vorwurf vorbeugen können und welche Konsequenzen aus den besprochenen Urteilen in der Praxis zu ziehen sind. Überblick:1. Einwendungen müssen rechtzeitig erhoben werden2. Bedeutung von Gutachten für die Frage des Vorsatzes 3. Mittelbare Täterschaft im Steuerstrafrecht und ihre Bedeutung für GmbH-Geschäftsführer4. Die Bewertung eines besonders schweren Falls bei Steuerhinterziehung5. Umgang mit als Beweismittel relevanten Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung der GmbH6. Einziehung von Taterträgen (Vermögensabschöpfung)7. Steuerliche Festsetzungsverjährung

19,05 €*
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zur Heilung von „vergessenen“ Einlagen der Gesellschafter im steuerlichen Einlagekonto
7 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttKapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zur Heilung von „vergessenen“ Einlagen der Gesellschafter im steuerlichen EinlagekontoWie die Steuerfreiheit der Ausschüttung früherer Einlagen der Gesellschafter gerettet werden kannMit Urteil vom 25.2.2025 (Az. VIII R 41/23, DStR 2025, S. 1.203) hat der BFH im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entschieden, dass sogenannte „vergessene“ Einlagen der Gesellschafter, die nicht als Bestand im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gesondert festgestellt worden sind, nicht zu einem Sonderausweis nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG führen. Damit wurde zugleich die in der Literatur diskutierte Gestaltung bestätigt, mit deren Hilfe die nachteiligen steuerlichen Folgen solcher „vergessenen“ Einlagen im Nachhinein „geheilt“ werden können. Das vorstehende Urteil vom 25.2.2025 wird nachstehend kurz skizziert und die „heilende“ Doppelmaßnahme in Form der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung anhand eines Zahlenbeispiels erläutert. Anschließend werden verschiedene andere Maßnahmen erörtert, mit denen der eingetretene „Steuerschaden“ bei „vergessenen“ Einlagen im Ergebnis neutralisiert werden kann. Überblick:1. „Vergessene“ Einlagen als Problem in der Praxis2. BFH-Urteil vom 25.2.2025• Sachverhalt• Entscheidung des BFH3. Doppelmaßnahme als Heilungsmöglichkeit4. Beispiel zur Doppelmaßnahme5. Gesellschaftsrechtliche Vorschriften zur Doppelmaßnahme6. Steuerschaden durch „vergessene“ Einlagen? 7. Roll-Over-Modell bei „vergessenen“ Einlagen8. Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen9. Zusammenfassung

19,05 €*
Pensionsrückstellungen für wertpapiergebundene Pensionszusagen
4 DIN A4 Seiten Markus KellerPensionsrückstellungen für wertpapiergebundene PensionszusagenBFH-Rechtsprechung eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-GeschäftsführerDer BFH (Beschluss vom 4.9.2024, Az. XI R 25/21) musste sich mit der Frage befassen, ob für eine wertpapiergebundene Pensionszusage, welche keinerlei (Mindest-)Garantien beinhaltet, Pensionsrückstellungen nach § 6a Einkommensteuergesetz dem Grunde und der Höhe nach gebildet werden dürfen. Überblick:1. Ausgangslage: Voraussetzungen zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG2. Beschluss des BFH vom 4.9.2024 (Az. XI R 25/21)• Ansatz von Pensionsrückstellungen dem Grunde nach• Ansatz von Pensionsrückstellungen der Höhe nach3. Praktische Auswirkungen des BFH-Beschlusses und Fallgestaltungen• Wertpapiergebundene Pensionszusagen an Arbeitnehmer und abhängig beschäftigte GmbH-Geschäftsführer• Wertpapiergebundene Pensionszusagen an selbstständige beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer4. Fazit

19,05 €*
Start des digitalen Übermittlungsverfahrens zur Pflegeversicherung
4 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich Foerster Start des digitalen Übermittlungsverfahrens zur Pflegeversicherung GmbHs ab 1.7.2025 verstärkt im Dienste der Pflegeversicherung Ab dem 1.7.2025 sind alle GmbHs verpflichtet, am neuen digitalen Übermittlungsverfahren zur sozialen Pflegeversicherung teilzunehmen (§ 55a Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Die GmbHs müssen zeitnah sicherstellen, dass die für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung erforderlichen Datenmeldungen korrekt und fristgerecht erfolgen. Mit dem Start des digitalen Übermittlungsverfahrens endet zudem die besondere Übergangsphase, in der sich eine GmbH von ihren Arbeitnehmern und dem Geschäftsführer in einem vereinfachten Nachweisverfahren (§ 55 Abs. 3d Satz 2 Elftes Buch Sozialgesetzbuch) die genaue Anzahl der Kinder ohne Vorlage von geeigneten Nachweisen formlos mitteilen lassen konnte. Überblick: 1. Hintergrund• Beitragsverteilung zur Pflegeversicherung 2025, alle Bundesländer außer Sachsen• Beitragsverteilung zur Pflegeversicherung 2025, Bundesland Sachsen2. Einführung des digitalen Datenaustauschverfahrens zur sozialen Pflegeversicherung3. Initialabruf der GmbH zum 1.7.20254. Erforderliche Meldungen 20255. Verbindliche Anwendung der übermittelten Daten und Ausnahmen

19,05 €*
Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2024 (Teil 2)
7 DIN A4 Seiten Christian Hrach Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2024 (Teil 2) Entscheidungen, die GmbH-Geschäftsführer kennen sollten Wir setzen unsere Rechtsprechungsübersicht aus Heft 6/2025 fort mit weiteren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2024. Überblick:Teil 2• Arbeitsentgelt und Arbeitszeit• Massenentlassungen• Vergütung von Betriebsratsmitgliedern• Befristung des Arbeitsvertrags• Datenschutzrecht• Antidiskriminierungsrecht• Urlaubsrecht• Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten• Verfallklauseln (Ausschlussfristen)• Arbeitnehmerstatus eines „freien Mitarbeiters“• Sonderzahlungen6. Fazit

19,05 €*
Steuerfreie Gesundheitsvorsorge für GmbH-Geschäftsführer
3 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsSteuerfreie Gesundheitsvorsorge für GmbH-GeschäftsführerZusätzliche Anforderungen für Gesellschafter-GeschäftsführerIm Heft 4/2025 dieser Zeitschrift hat Foerster ausführlich über Leistungen einer GmbH zur betrieblichen Gesundheitsförderung berichtet. Für diese Förderung sieht der Gesetzgeber allerdings nur einen Freibetrag von 600 € jährlich je Arbeitnehmer vor. Für die Führungsmannschaft einer GmbH besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Gesundheitsfürsorge auf Kosten der Gesellschaft ohne betragsmäßige Begrenzung. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer können davon profitieren, wenn sie zusätzliche Anforderungen beachten. Überblick:1. Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn2. Zuwendungen/Vorteile im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse3. Steuerfreie Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte (BFH, Urteil vom 17.9.1982, Az. VI R 75/79)• Der Fall• Die BFH-Entscheidung• Konsequenzen für die GmbH-Praxis4. Zusätzliche Anforderungen für Gesellschafter-Geschäftsführer5. Fazit

19,05 €*
Das Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH
6 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseDas Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbHVoraussetzungen und RechtsfolgenDas Sprichwort „Nichts ist für die Ewigkeit“ gilt auch im Gesellschaftsrecht. Während jedoch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht besteht (§ 725 Bürgerliches Gesetzbuch) und auch die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft diese Möglichkeit haben (§ 132 Handelsgesetzbuch), hat ein GmbH-Gesellschafter mit Ausnahme der Sonderkonstellation des § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz auf gesetzlicher Grundlage keine Möglichkeit, sich ohne Weiteres im Kündigungswege von der Gesellschaft zu lösen. Soll, ohne dass besondere Umstände im Sinne eines wichtigen Grunds vorliegen, ein Recht zum Austritt aus der Gesellschaft bestehen, was im Folgenden synonym zum Begriff der Kündigung verstanden wird, so muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehen sein. Fehlt es an einer solchen Regelung, kommt nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Überblick: 1. Austritt durch Kündigung• Ordentliche Kündigung• Außerordentliche Kündigung2. Die Austrittserklärung3. Der Vollzug des Austritts• Die Einziehung des Geschäftsanteils• Musterformulierung4. Die Abfindung• Bewertungsmethoden• Buchwertklausel• Musterformulierung 5. Zusammenfassung

19,05 €*