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BMF-Richtsatzsammlung ist keine zweifelsfreie Schätzungsgrundlage
3 DIN A4 Seiten Alfred MertensBMF-Richtsatzsammlung ist keine zweifelsfreie SchätzungsgrundlageZulässige und unzulässige Schätzmethoden der Finanzverwaltung nach dem BFH-Urteil vom 18.6.2025 (Az. X R 19/21)Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen. In einem Beitrag in Heft 5/2025 haben wir bereits aufgezeigt, welche inhaltlichen Fragen für die Nachvollziehbarkeit der Zahlen der Richtsatzsammlung sprechen und welche zu Zweifeln Anlass geben. Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 18.6.2025 ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.Überblick:1. Der Streitfall 2. Argumente, die gegen die Anwendung der Richtsatzsammlung sprechen 3. Die Argumente der Finanzverwaltung 4. Das Urteil des BFH vom 18.6.2025 5. Fazit

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Doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers
5 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterDoppelte Haushaltsführung des GmbH-GeschäftsführersAktuelle Voraussetzungen und neuere Rechtsprechung zur doppelten HaushaltsführungRäumliche Mobilität ist für GmbH-Geschäftsführer ein wichtiges Thema. Durch die Zunahme von Arbeitskonzentrationen in Ballungsgebieten nehmen auch die Entfernungen zum Arbeitsplatz zu. Immer häufiger ist der Betriebssitz der GmbH so weit vom Wohnsitz des GmbH-Geschäftsführers entfernt, dass ein tägliches Pendeln nicht möglich ist. Wenn eine Wohnsitzverlegung keine Option ist, weil z.B. die Familie nicht mit umziehen kann, entscheiden sich viele GmbH-Geschäftsführer dafür, am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt zu begründen. Um die damit verbundenen zusätzlichen Kosten abzufedern, kann sich die GmbH mit steuerfreien Leistungen an den Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung beteiligen oder diese ggf. vollständig übernehmen. Überblick:1. Leistungen zur doppelten Haushaltsführung für GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer2. Höhe der steuerfreien Leistungen zur doppelten Haushaltsführung3. Steuerliche Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung des GmbH-Geschäftsführers • Vorliegen eines eigenen Hausstands und angemessene finanzielle Beteiligung • Aktuelles BFH-Urteil zum eigenen Hausstand und zum Erfordernis der finanziellen Beteiligung • Haupthausstand darf nicht am Beschäftigungsort liegen • Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort müssen auseinanderfallen • Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung • Steuerlich anzuerkennender Zweithaushalt am Beschäftigungsort • Tageweise Hotelübernachtungen

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Geschäftsführer-Vergütung im Jahr 2026
4 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsGeschäftsführer-Vergütung im Jahr 2026Handlungsbedarf für Gesellschafter-Geschäftsführer vor der Jahreswende 2025/2026Circa 80% aller GmbHs sind inhabergeführt, d.h. Gesellschafter – überwiegend mit Mehrheitsbeteiligung – sind zugleich Geschäftsführer der GmbH. Wollen sie im Jahr 2026 eine höhere Festvergütung oder einen weiteren Vergütungsbestandteil beziehen, z.B. erstmalig eine Tantieme oder eine betriebliche Altersversorgung, sollte eine entsprechende Vereinbarung noch im alten Jahr getroffen werden. Nur dann ist auch der Betriebsausgabenabzug ab Januar 2026 möglich.Überblick:1. Gehaltserhöhung für 2026• Formale Anforderungen• Angemessenheitskriterien2. Gehaltsstundung3. Gehaltsverzicht in 2026 – Zufluss von Vergütungen4. Tantiemevereinbarung für 20265. Vergütungs-Checkliste zum Jahreswechsel

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Der Versorgungsausgleich des geschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers
5 DIN A4 Seiten Bianca ErmerDer Versorgungsausgleich des geschiedenen Gesellschafter-GeschäftsführersWie Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der Scheidung aufzuteilen sindWie Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der Scheidung aufzuteilen sind Wenn die Ehe in die Brüche geht, ist das schon schlimm genug. Dass jedoch neben dem Vermögen auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) zwischen den Geschiedenen aufzuteilen ist, wird häufig übersehen. Insbesondere für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die mangels gesetzlicher Rente auf ihre Pensionszusage im Alter angewiesen sind, stellt der Versorgungsausgleich ein erhebliches Versorgungsrisiko dar. Dieser Personenkreis sollte sich deshalb frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Auswirkungen eine Scheidung auf ihre bAV hat und wie negative Folgen ggf. vermieden werden können.Überblick:1. Grundsätze des Versorgungsausgleichs• Rechtliche Vorgaben • Steuerrechtliche Auswirkungen 2. Besonderheiten beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer • Keine Teilung von Kapitalzusagen • Streit um die Zulässigkeit einer Kapitalteilung • Niedrigere Wertgrenzen für die externe Teilung und keine Teilung über die Versorgungsausgleichskasse • Aufteilung eines privatrechtlichen Insolvenzschutzes • Ausschluss des Versorgungsausgleichs 3. Fazit

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Die Freistellung von der Arbeits- oder Dienstpflicht nach einer Kündigung
7 DIN A4 Seiten Florian Marschall/Christian HrachDie Freistellung von der Arbeits- oder Dienstpflicht nach einer KündigungWas Gesellschafter und Geschäftsführer wissen müssenWerden Arbeitnehmer gekündigt, werden sie bis zum Ausscheiden oft auch von der Dienstpflicht freigestellt. Die dabei zu beachtenden Problemstellungen werden in diesem Beitrag erörtert. Besonderheiten, die sich für die Freistellung von GmbH-Geschäftsführern ergeben, werden beleuchtet. Eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.2.2025, Az. 5 AZR 127/24) hat die allgemeinen Fragestellungen im Zusammenhang mit Freistellung und Vergütungspflicht noch einmal anschaulich behandelt. Überblick:1. Freistellung von Arbeitnehmern2. Freistellung aufgrund einer Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag • Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Freistellungsklausel • Vergütungsanspruch während der Freistellung • Urlaubsanspruch während der Freistellung • Das Schicksal des Wettbewerbsverbots • Herausgabe des Dienstwagens? 3. Einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber • Voraussetzungen für die wirksame Freistellung • Rechtsfolgen der einseitigen Freistellung 4. Rechtsschutz gegen die Freistellung 5. Einvernehmliche Freistellung 6. Fazit

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GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2025 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführer
7 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsGmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2025 – Neue Orientierungswerte für Gesellschafter und Geschäftsführer Wichtige Zahlen aus der neuen BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung – Argumentationshilfen für die steuerliche AngemessenheitsprüfungAlljährlich befragt BBE media GmbH-Geschäftsführer deutschlandweit nach ihrem Gehalt und allen Vergütungsbestandteilen. Das Ergebnis wirft nicht nur ein interessantes Schlaglicht auf die Wirtschaftskraft unterschiedlicher Branchen. Die BBE-Studie ist inzwischen der einzige von der Finanzverwaltung anerkannte Vergleichsmaßstab, wenn es um die Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung geht. Der Beitrag basiert auf der aktuellen Untersuchung „GmbH-GeschäftsführerInnen-Vergütungen 2025“ der BBE media und informiert über die aktuellen Vergütungstrends beim Gesamtgehalt und die interessantesten Entwicklungen bei einzelnen Vergütungsbestandteilen. Überblick:1. Der Nutzen von Gehaltsstudien2. Die BBE-Vergütungsstudie 2025 • Neue Zahlen und Daten über „übliche“ GmbH-Geschäftsführergehälter• Geschäftsführer-Gesamtbezüge nach Wirtschaftszweigen • Geschäftsführer-Festgehälter nach Wirtschaftszweigen und Branchen • Tantiemen nach Wirtschaftszweigen und Branchen• Weitere gehaltsbildende Faktoren: Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg • Multiplikatoren für den betriebsinternen Gehaltsvergleich • Häufige Gehaltsextras neben Festgehalt und Tantieme 3. Neuere Rechtsprechung zur Geschäftsführervergütung in ABC-Form

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Spontanabfindung einer Pensionszusage
8 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttSpontanabfindung einer PensionszusageKritische Würdigung der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.5.2025 (Az. 6 K 343/21 K,G,F)Zu den typischen Fallstricken bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehört die sogenannte „Spontanabfindung“ einer gegenüber dem noch tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen. Eine solche Befreiung der GmbH von der Pensionsverpflichtung erfolgt nicht selten deshalb, weil der Übernehmer regelmäßig kein Interesse daran hat, die Pensionsverpflichtung später erfüllen zu müssen. Mit Urteil vom 19.5.2025 (EFG 2025, S. 1.032) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass die Spontanabfindung der Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung an den nicht beherrschend an einer AG beteiligten Vorstand eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Nach diesem Urteil, das vollumfänglich auch auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH übertragbar ist, führt die gleichzeitig wegfallende Pensionsverpflichtung in der Bilanz zusätzlich zu einer verdeckten Einlage mit Lohnzufluss, der neben die verdeckte Gewinnausschüttung tritt. Insbesondere die zum Teil überraschenden Ausführungen des Finanzgerichts zur Behandlung der verdeckten Einlage geben Anlass, die Entscheidung und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen kritisch zu beleuchten.Überblick:1. Wesen einer Spontanabfindung2. Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.5.20253. Zur Frage des nicht beherrschenden Gesellschafters 4. Auflösung der Pensionsrückstellung als verdeckte Einlage 5. Höhe der einlagebedingten Einkommenskürzung • Kritische Betrachtung• Einkommenseffekt • Verdrängungseffekt 6. Beispiele zum Einkommens- und Verdrängungseffekt • Pensionsverzicht gegen Abfindung• Pensionsverzicht vor Anteilsveräußerung 7. Berücksichtigung stiller Lasten bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen8. Zusammenfassung

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GmbH-Jahres-Check 2025/2026
8 DIN A4 Seiten Alfred MertensGmbH-Jahres-Check 2025/2026Wichtige Gesetzesänderungen und -initiativen, BMF-Schreiben und Ländererlasse sowie Gerichtsentscheidungen rund um die GmbH im ablaufenden JahrDie Wirtschaftslage im Überblick: Hatte das Statistische Bundesamt Ende Juli noch gemeldet, das Bruttoinlandsprodukt sei im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,1% gesunken, korrigierte es den Wert vor wenigen Monaten auf minus 0,3%. Die Konjunktur in Deutschland tritt auch zum Jahresende noch auf der Stelle. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ein Nullwachstum gegenüber dem Vorjahr vorausgesagt. Nach drei Jahren der Rezession und Stagnation soll die Konjunktur im kommenden Jahr dann endlich wieder anspringen. Die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung können für GmbHs, ihre Gesellschafter und Geschäftsführer Anlass für steuerliche Dispositionen entweder noch im ablaufenden Jahr oder aber in 2026 sein.Überblick:1. Aspekte der Konjunktur in Deutschland2. Gesetzesinitiativen• Der „Investitionsbooster“ – Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm• Das Steueränderungsgesetz 2025• Anpassung des Mindeststeuergesetzes• Standortförderungsgesetz• Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz3. EU-Richtlinien, BMF-Schreiben, Ländererlasse• Neufassung des Umwandlungssteuer-Erlasses• BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer bei Online- Veranstaltungen• Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025• Änderung steuerlicher Verordnungen• Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.8.2025 betreffend Einspruch gegen Festsetzung des Solidaritätszuschlags• Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen- Verordnung 20264. Gerichtsentscheidungen• Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts• Entscheidungen des BFH

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Zweifelsfragen der Geschäftsführungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers in einer Mehrpersonen-Geschäftsführung
5 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseZweifelsfragen der Geschäftsführungsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers in einer Mehrpersonen-GeschäftsführungUmfang und Grenzen der GeschäftsführungsbefugnisIn der Praxis beginnen die Zweifelsfragen hinsichtlich der Geschäftsführungsbefugnis oft bereits damit, dass den Geschäftsführern schon nicht klar ist, worin der Unterschied zwischen Geschäftsführung einerseits und Vertretung andererseits liegt. Dass die rechtlichen Befugnisse in dem einen Bereich – hinsichtlich ihres Gegenstands und ihrer Reichweite – anders ausgestaltet sein können als in dem anderen Bereich, ist dann erst recht unbekannt. Selbst wenn es dazu Vorgaben, insbesondere in einer Geschäftsordnung, gibt, ist es in kleineren Gesellschaften häufig so, dass diese als Förmelei betrachtet werden und im täglichen Geschäft außer Anwendung bleiben. Dabei wird verkannt, dass die Nichtbeachtung dieser rechtlichen Grenzen persönliche (Haftungs-)Konsequenzen für die Geschäftsführer haben können.Überblick:1. Geschäftsführung und Vertretung2. Ausnahmen vom Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung3. Konsequenzen der Überschreitung der Geschäftsführungskompetenz4. Zusammenfassung

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Aktuelle Entwicklungen bei der Firmenwagenüberlassung
4 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterAktuelle Entwicklungen bei der FirmenwagenüberlassungNeue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität und aktuelle RechtsprechungDer Bundesrat hat am 11.7.2025 das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl. I 2025, Nr. 161)“ verabschiedet. Dadurch treten erneut Änderungen bei der steuerlichen Förderung der E-Mobilität in Kraft. Im Mittelpunkt der neuen Fördermaßnahmen stehen eine beschleunigte degressive Abschreibung für neu angeschaffte betriebliche E-Fahrzeuge und eine Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für elektrisch angetriebene Dienstfahrzeuge der GmbH. Neben den erneut modifizierten steuerlichen Regelungen gilt es für die Verantwortlichen der GmbH zudem, die aktuelle Finanzrechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung im Blick zu behalten.Überblick:1. Steuerliche Rahmenbedingungen zur Förderung der E-Mobilität2. Neue Investitionsanreize zur Förderung der E-Mobilität • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für E-Fahrzeuge der GmbH • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung3. Aktuelle Rechtsprechung zur Firmenwagenüberlassung • Finanzgericht Niedersachsen: Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Überlassung eines Dienstfahrzeugs• BFH zur Abgeltungswirkung bei der Bruttolistenpreismethode • BFH zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei privater Fahrzeugnutzung

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Nutzung von elektronischen Rechnungen seit dem 1.1.2025
5 DIN A4 Seiten Wilhelm KrudewigNutzung von elektronischen Rechnungen seit dem 1.1.2025Das zweite BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung vom 25.6.2025Der Versand von E-Rechnungen gilt seit dem 1.1.2025 als Normalfall, obwohl in § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz abweichende Übergangsregelungen zur Nutzung von E-Rechnungen geregelt sind. Da Unternehmen seit dem 1.1.2025 ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers E-Rechnungen versenden können, müssen alle Unternehmen seit dem 1.1.2025 zumindest in der Lage sein, E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze empfangen und verarbeiten zu können. Maßgebend für E-Rechnungen ist das neue Rechnungsformat, das in der europäischen Norm EN 16931 genau definiert ist. Das BMF-Schreiben vom 25.6.2025 (Entwurf) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Einführungen der E-Rechnung an.Überblick:1. Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz2. Sonstige Rechnungen3. Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise4.  Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug5. Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit von Rechnungen6. Abrechnungsdokument7. Rechnungsausstellung8. Rechnungen im Zusammenhang mit einem Grundstück9. Fazit

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Der Investitionsabzugsbetrag als Instrument der Steuergestaltung
5 DIN A4 Seiten Alfred MertensDer Investitionsabzugsbetrag als Instrument der SteuergestaltungAktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung§ 7g Einkommensteuergesetz enthält Bestimmungen zu Investitionsabzugsbeträgen (IAB) und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Die Regelungen zum IAB und zur begünstigten Investition wurden in den letzten Jahren mehrfach durch Steuergesetze geändert. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen die Investitionsfristen während der Corona-Pandemie und können im Regelfall als erledigt angesehen werden. Die letzte Änderung erfolgte durch das Wachstumschancengesetz im Hinblick auf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 Einkommensteuergesetz.Überblick:1. Der Nutzen eines IAB2. Voraussetzungen für die Bildung eines IAB3. Investitionsfrist und die Folgen einer unterbliebenen Investition4.  Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung zum IABEinbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine GmbH Auswirkungen der außerbilanziellen Hinzurechnung des IAB auf das Kapitalkonto des KommanditistenIAB für Pkws einer GmbHRückgängigmachung eines IABKein IAB zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer PersonengesellschaftIAB bei Betriebsaufgabe

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Steuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer einer GmbH
3 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsSteuerfreie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch die Arbeitnehmer einer GmbHWie Arbeitnehmer ihr Handy künftig kostenfrei nutzen könnenNach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz ist die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer steuerfrei. Der BFH hat einen Weg aufgezeigt, wie eine GmbH ihre Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsführung von den Kosten ihrer privat genutzten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte entlasten kann.Überblick:1. § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz im Überblick • Voraussetzungen der Steuerfreiheit• Die begünstigten Geräte und Leistungen • Der Umfang der Privatnutzung 2. Kauf und Rücküberlassung eines Mobiltelefons durch die GmbH – Das BFH-Urteil vom 23.11.2022• Der Fall• Das Urteil3. Muster einer Überlassungsvereinbarung4. Fazit

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Disquotale Einlagen der Gesellschafter und disquotale Gewinnausschüttungen als Instrumente der Steuergestaltung
7 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttDisquotale Einlagen der Gesellschafter und disquotale Gewinnausschüttungen als Instrumente der SteuergestaltungZur Zulässigkeit von der Beteiligungsquote abweichender Einlagen und Ausschüttungen aus Sicht der Rechtsprechung und der FinanzverwaltungFür disquotale Einlagen und disquotale (inkongruente) Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich auch von der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung akzeptiert werden, besteht in der Praxis ein besonderes Bedürfnis. Das zeigt sich auch darin, dass solche quotenabweichenden Einlagen und Gewinnausschüttungen immer wieder als Instrumente der Steuergestaltung diskutiert werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesen Instrumenten und stellt zum einen die Einsatzbereiche und die Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung sowie die hiermit ggf. verbundenen steuerlichen Gefahren dar.Überblick:1. Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage • Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen• Schenkungsteuerliche Folgen • Ertragsteuerliche Folgen• Rückzahlungen aus der personengebundenen Rücklage2. Disquotale (inkongruente) Gewinnausschüttungen• BMF-Schreiben vom 4.9.2024• Behandlung bei der Aktiengesellschaft • Fallgruppen inkongruenter Gewinnausschüttungen bei der GmbH • Zum Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs 3. Schenkungsteuerliche Behandlung4. Einsatzmöglichkeiten für inkongruente Gewinnausschüttungen • Gespaltene Gewinnverwendung• Inkongruente Gewinnausschüttung5. Zusammenfassung

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Unfallversicherungsschutz für die Arbeitnehmer und Geschäftsführer einer GmbH aus steuerlicher Sicht
5 DIN A4 Seiten Wilhelm Krudewig/Dr. Hagen PrühsUnfallversicherungsschutz für die Arbeitnehmer und Geschäftsführer einer GmbH aus steuerlicher SichtWie ein steuerlich vorteilhafter Versicherungsschutz erreicht werden kannNeben der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaften ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung des Arbeitgebers zugunsten der Belegschaft ein wichtiges Instrument für die Gewinnung neuer Arbeitskräfte und ihre Bindung an das Unternehmen. Dies gilt insbesondere für leitende Angestellte einer GmbH. So kommt heute bereits die Mehrheit der GmbH-Geschäftsführer in den Genuss einer Unfallversicherung, die die Gesellschaft abgeschlossen hat und die sich auch auf den privaten Bereich erstreckt. Der Beitrag erläutert die damit zusammenhängenden steuerlichen Konsequenzen unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenunfallversicherung. Auch wird der Frage nachgegangen, ob der Abschluss einer Unfallversicherung für Führungskräfte im ganz überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt und damit für den begünstigten Personenkreis in vollem Umfang steuerfrei möglich ist.Überblick:1. Gesetzliche Unfallversicherung2. Versicherungsabschluss durch den Arbeitnehmer/Geschäftsführer3. Unfallversicherungsschutz über die GmbH • Ausübung der Rechte steht ausschließlich dem Arbeitgeber zu• Ausübung der Rechte steht unmittelbar dem Arbeitnehmer zu4. Gruppenunfallversicherung zugunsten der Belegschaft 5. Zusätzliche Anforderungen für Gesellschafter-Geschäftsführer 6. Steuerfreier Unfallversicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer? 7. Fazit

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Praxisrelevante Rechtsfragen bei der Zwei-Personen-GmbH
4 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlösePraxisrelevante Rechtsfragen bei der Zwei-Personen-GmbHWie Konflikte zwischen den Gesellschaftern gelöst werden könnenDie Zwei-Personen-GmbH ist eines der Beispiele dafür, dass Massenphänomene als solche erkannt werden und die mit ihnen verbundenen Probleme und Fragestellungen seit langer Zeit bekannt sind, die Gestaltungsnotwendigkeiten aber gleichwohl der vorsorgenden Vertragsgestaltung überlassen werden und den Gesetzgeber nicht auf den Plan gerufen haben. Die Konstellation einer GmbH mit zwei Gesellschaftern wird in ihrer Häufigkeit nur noch von der Ein-Personen- GmbH übertroffen. Vollständig gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl der Zwei-Personen-GmbHs liegen nicht vor; nach den allgemein zugänglichen statistischen Erhebungen dürften sie aber mindestens 25% aller GmbHs ausmachen. Sind die beiden Gesellschafter zu gleichen Anteilen an der GmbH beteiligt und sind im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Regelungen zu Beschlussfassungen enthalten, droht im Fall des Konflikts zwischen den Gesellschaftern eine Lähmung der Gesellschaft, die zu deren wirtschaftlichem Niedergang führen kann.Überblick:1. Das Konfliktpotenzial2. Mögliche Weiterungen3. Vertragliche Vorsorge zum Ausscheiden eines Gesellschafters • Sizilianische Eröffnung• Russisch-Roulette-Klausel • Texas-Shoot-Out • Deterrent Approach4. Fazit

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Die Geschäftsführervergütung in der GmbH-Krise
6 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsDie Geschäftsführervergütung in der GmbH-KriseHerabsetzung der Vergütung und ihre steuerlichen AuswirkungenIn wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, stehen viele GmbHs vor der Herausforderung, ihre Kostenstruktur anzupassen. Die Vergütung des Geschäftsführers stellt dabei einen erheblichen Kostenfaktor dar. Ein Gehaltsverzicht oder eine Gehaltsreduzierung kann zur finanziellen Stabilisierung beitragen. Allerdings sind hierbei sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte zu beachten, um unerwünschte Konsequenzen wie verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Der Beitrag erörtert die Übertragbarkeit der aktienrechtlichen Regelung in § 87 Abs. 2 Aktiengesetz auf GmbH-Geschäftsführer und gibt praxisnahe Hinweise für die Gestaltung von Vergütungsanpassungen in der Krise.Überblick:1. Kostensenkung in der Krise2. Herabsetzung der Vergütung• Die aktienrechtliche Regelung• Anwendbares Recht für die GmbH  – Übertragbarkeit der aktienrechtlichen Regelung  – Treuepflicht des Geschäftsführers als Rechtfertigungsgrund für eine Gehaltskürzung3. Steuerliche Anerkennung von Gehaltsverzicht• Zivilrechtliche Wirksamkeit• Klare und im Voraus getroffene Vereinbarung• Fremdvergleich• Tatsächliche Durchführung • Alternative zur Kürzung: Gehaltsstundung 4. Gehaltsverzicht für SGB II-Leistungen? 5. Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel • Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung • Typische Fehler in der Praxis 6. Auswirkungen auf Pensionszusagen • Bemessungsgrundlage: Aktivbezüge • Dauerhafte oder vorübergehende Gehaltskürzung • „Nur-Pension“-Konstellationen • Finanzierbarkeit der Pensionszusage in der Krise 7. Fazit

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Der „lästige“ Gesellschafter – Die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
6 DIN A4 Seiten Dr. Roland M. BäckerDer „lästige“ Gesellschafter – Die Einziehung eines GmbH-GeschäftsanteilsVoraussetzungen, Durchführung und Konsequenzen einer AnteilseinziehungWenn ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen den Gesellschaftern einer GmbH nicht mehr möglich ist, weil ein Gesellschafter z.B. alle Gesellschafterbeschlüsse für eine weiterhin positive Entwicklung der GmbH „torpediert“, stellt sich die Frage, wie sich die übrigen Gesellschafter von diesem „lästigen“ Gesellschafter trennen können. Eine mögliche Strategie ist die Einziehung seines Geschäftsanteils unter der Voraussetzung, dass dieses Verfahren bereits in der Gesellschaftssatzung vorgesehen ist. Ist dies der Fall, stellen sich die Fragen, wann die Voraussetzungen für eine Einziehung vorliegen, wie sie umzusetzen ist und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Der Autor beantwortet diese Fragen und ergänzt seine Ausführungen durch hilfreiche Musterformulierungen für den Gesellschaftsvertrag. Überblick:1. Die Problematik2. Überblick über die zur Verfügung stehenden Lösungswege3. Die Einziehung eines Geschäftsanteils• Vorhandene Regelung im Gesellschaftsvertrag• Wichtige Gründe für eine Zwangseinziehung• Gesellschafterbeschluss• Volleinzahlung des Geschäftsanteils• Einziehungserklärung• Abfindung • Wirkung der Einziehung• Möglichkeiten des Rechtsschutzes4. Fazit

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Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024
5 DIN A4 Seiten Lea Wimmer/Dr. Anja StürzlRechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024Urteile, die GmbH-Geschäftsführer und ihre Berater kennen solltenDie Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht im Jahr 2024 belegt erneut, wie schnell GmbH-Geschäftsführer mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden können, z.B. wenn sie – und ihre Berater – eine von der Finanzverwaltung abweichende Auffassung zu einem steuerlichen Sachverhalt vertreten und diese in die Steuererklärungen der GmbH einfließen lassen. Der Beitrag erläutert u.a., wie Geschäftsführer und ihre Berater diesem Vorwurf vorbeugen können und welche Konsequenzen aus den besprochenen Urteilen in der Praxis zu ziehen sind. Überblick:1. Einwendungen müssen rechtzeitig erhoben werden2. Bedeutung von Gutachten für die Frage des Vorsatzes 3. Mittelbare Täterschaft im Steuerstrafrecht und ihre Bedeutung für GmbH-Geschäftsführer4. Die Bewertung eines besonders schweren Falls bei Steuerhinterziehung5. Umgang mit als Beweismittel relevanten Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung der GmbH6. Einziehung von Taterträgen (Vermögensabschöpfung)7. Steuerliche Festsetzungsverjährung

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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zur Heilung von „vergessenen“ Einlagen der Gesellschafter im steuerlichen Einlagekonto
7 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttKapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zur Heilung von „vergessenen“ Einlagen der Gesellschafter im steuerlichen EinlagekontoWie die Steuerfreiheit der Ausschüttung früherer Einlagen der Gesellschafter gerettet werden kannMit Urteil vom 25.2.2025 (Az. VIII R 41/23, DStR 2025, S. 1.203) hat der BFH im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entschieden, dass sogenannte „vergessene“ Einlagen der Gesellschafter, die nicht als Bestand im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gesondert festgestellt worden sind, nicht zu einem Sonderausweis nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG führen. Damit wurde zugleich die in der Literatur diskutierte Gestaltung bestätigt, mit deren Hilfe die nachteiligen steuerlichen Folgen solcher „vergessenen“ Einlagen im Nachhinein „geheilt“ werden können. Das vorstehende Urteil vom 25.2.2025 wird nachstehend kurz skizziert und die „heilende“ Doppelmaßnahme in Form der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung anhand eines Zahlenbeispiels erläutert. Anschließend werden verschiedene andere Maßnahmen erörtert, mit denen der eingetretene „Steuerschaden“ bei „vergessenen“ Einlagen im Ergebnis neutralisiert werden kann. Überblick:1. „Vergessene“ Einlagen als Problem in der Praxis2. BFH-Urteil vom 25.2.2025• Sachverhalt• Entscheidung des BFH3. Doppelmaßnahme als Heilungsmöglichkeit4. Beispiel zur Doppelmaßnahme5. Gesellschaftsrechtliche Vorschriften zur Doppelmaßnahme6. Steuerschaden durch „vergessene“ Einlagen? 7. Roll-Over-Modell bei „vergessenen“ Einlagen8. Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen9. Zusammenfassung

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Pensionsrückstellungen für wertpapiergebundene Pensionszusagen
4 DIN A4 Seiten Markus KellerPensionsrückstellungen für wertpapiergebundene PensionszusagenBFH-Rechtsprechung eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-GeschäftsführerDer BFH (Beschluss vom 4.9.2024, Az. XI R 25/21) musste sich mit der Frage befassen, ob für eine wertpapiergebundene Pensionszusage, welche keinerlei (Mindest-)Garantien beinhaltet, Pensionsrückstellungen nach § 6a Einkommensteuergesetz dem Grunde und der Höhe nach gebildet werden dürfen. Überblick:1. Ausgangslage: Voraussetzungen zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG2. Beschluss des BFH vom 4.9.2024 (Az. XI R 25/21)• Ansatz von Pensionsrückstellungen dem Grunde nach• Ansatz von Pensionsrückstellungen der Höhe nach3. Praktische Auswirkungen des BFH-Beschlusses und Fallgestaltungen• Wertpapiergebundene Pensionszusagen an Arbeitnehmer und abhängig beschäftigte GmbH-Geschäftsführer• Wertpapiergebundene Pensionszusagen an selbstständige beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer4. Fazit

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Start des digitalen Übermittlungsverfahrens zur Pflegeversicherung
4 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich Foerster Start des digitalen Übermittlungsverfahrens zur Pflegeversicherung GmbHs ab 1.7.2025 verstärkt im Dienste der Pflegeversicherung Ab dem 1.7.2025 sind alle GmbHs verpflichtet, am neuen digitalen Übermittlungsverfahren zur sozialen Pflegeversicherung teilzunehmen (§ 55a Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Die GmbHs müssen zeitnah sicherstellen, dass die für das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung erforderlichen Datenmeldungen korrekt und fristgerecht erfolgen. Mit dem Start des digitalen Übermittlungsverfahrens endet zudem die besondere Übergangsphase, in der sich eine GmbH von ihren Arbeitnehmern und dem Geschäftsführer in einem vereinfachten Nachweisverfahren (§ 55 Abs. 3d Satz 2 Elftes Buch Sozialgesetzbuch) die genaue Anzahl der Kinder ohne Vorlage von geeigneten Nachweisen formlos mitteilen lassen konnte. Überblick: 1. Hintergrund• Beitragsverteilung zur Pflegeversicherung 2025, alle Bundesländer außer Sachsen• Beitragsverteilung zur Pflegeversicherung 2025, Bundesland Sachsen2. Einführung des digitalen Datenaustauschverfahrens zur sozialen Pflegeversicherung3. Initialabruf der GmbH zum 1.7.20254. Erforderliche Meldungen 20255. Verbindliche Anwendung der übermittelten Daten und Ausnahmen

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Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2024 (Teil 2)
7 DIN A4 Seiten Christian Hrach Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2024 (Teil 2) Entscheidungen, die GmbH-Geschäftsführer kennen sollten Wir setzen unsere Rechtsprechungsübersicht aus Heft 6/2025 fort mit weiteren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2024. Überblick:Teil 2• Arbeitsentgelt und Arbeitszeit• Massenentlassungen• Vergütung von Betriebsratsmitgliedern• Befristung des Arbeitsvertrags• Datenschutzrecht• Antidiskriminierungsrecht• Urlaubsrecht• Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten• Verfallklauseln (Ausschlussfristen)• Arbeitnehmerstatus eines „freien Mitarbeiters“• Sonderzahlungen6. Fazit

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Steuerfreie Gesundheitsvorsorge für GmbH-Geschäftsführer
3 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsSteuerfreie Gesundheitsvorsorge für GmbH-GeschäftsführerZusätzliche Anforderungen für Gesellschafter-GeschäftsführerIm Heft 4/2025 dieser Zeitschrift hat Foerster ausführlich über Leistungen einer GmbH zur betrieblichen Gesundheitsförderung berichtet. Für diese Förderung sieht der Gesetzgeber allerdings nur einen Freibetrag von 600 € jährlich je Arbeitnehmer vor. Für die Führungsmannschaft einer GmbH besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Gesundheitsfürsorge auf Kosten der Gesellschaft ohne betragsmäßige Begrenzung. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer können davon profitieren, wenn sie zusätzliche Anforderungen beachten. Überblick:1. Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn2. Zuwendungen/Vorteile im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse3. Steuerfreie Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte (BFH, Urteil vom 17.9.1982, Az. VI R 75/79)• Der Fall• Die BFH-Entscheidung• Konsequenzen für die GmbH-Praxis4. Zusätzliche Anforderungen für Gesellschafter-Geschäftsführer5. Fazit

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Das Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH
6 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseDas Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbHVoraussetzungen und RechtsfolgenDas Sprichwort „Nichts ist für die Ewigkeit“ gilt auch im Gesellschaftsrecht. Während jedoch bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht besteht (§ 725 Bürgerliches Gesetzbuch) und auch die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft diese Möglichkeit haben (§ 132 Handelsgesetzbuch), hat ein GmbH-Gesellschafter mit Ausnahme der Sonderkonstellation des § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz auf gesetzlicher Grundlage keine Möglichkeit, sich ohne Weiteres im Kündigungswege von der Gesellschaft zu lösen. Soll, ohne dass besondere Umstände im Sinne eines wichtigen Grunds vorliegen, ein Recht zum Austritt aus der Gesellschaft bestehen, was im Folgenden synonym zum Begriff der Kündigung verstanden wird, so muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehen sein. Fehlt es an einer solchen Regelung, kommt nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Überblick: 1. Austritt durch Kündigung• Ordentliche Kündigung• Außerordentliche Kündigung2. Die Austrittserklärung3. Der Vollzug des Austritts• Die Einziehung des Geschäftsanteils• Musterformulierung4. Die Abfindung• Bewertungsmethoden• Buchwertklausel• Musterformulierung 5. Zusammenfassung

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Die GmbH & Co. KG in der neueren Rechtsprechung der Zivil- und Finanzgerichte
6 DIN A4 Seiten Ferdinand BallofDie GmbH & Co. KG in der neueren Rechtsprechung der Zivil- und FinanzgerichteDie GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Sie ist eine Kombination von GmbH und mindestens einer weiteren Person als Gesellschafter der KG. Die KG hat zwei Arten von Gesellschaftern: die unbeschränkt haftenden Komplementäre und die Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Einlage und somit beschränkt haften. Aber anders als bei der typischen KG ist bei der GmbH & Co. KG der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Sie ist eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft. Da bei dieser Rechtsform zwei an sich vollkommen unterschiedliche Rechtsformen kombiniert sind, ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten und Problemstellungen, die häufig die Zivil- und Finanzgerichte beschäftigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Gerichtsentscheidungen rund um die GmbH & Co. KG der letzten Jahre. Überblick: 1. Haftung ausgeschiedener Kommanditisten für offene Einlageverpflichtung2. Schadenersatzanspruch der KG gegen den Geschäftsführer der Kommanditisten-GmbH3. Mindestanforderungen an Schiedsvereinbarungen4. Haftung des Geschäftsführers der Komplementär- GmbH gegenüber der KG5. Auswirkungen der Testamentsvollstreckung auf einen geerbten Kommanditanteil6. Gesellschafterbezogene Zurechnung des fiktiven Gewinns nach Rückzahlung der Einlage an den Kommanditisten7. Verlustverrechnungsvolumen durch Einlagen nach Mehrentnahmen in den Vorjahren8. Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Vermögensbeteiligung an einer Zebragesellschaft9. Vorabgewinn der Komplementär-GmbH als Sondervergütung der Kommanditisten10. Kapitalbeteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als funktional wesentliche Betriebsgrundlage

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Ausgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2024 (Teil 1)
6 DIN A4 Seiten Christian HrachAusgewählte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht des Jahres 2024 (Teil 1)Arbeitsrechtliche Entscheidungen, die GmbH-Geschäftsführer kennen solltenRechtliche Fehler eines GmbH-Geschäftsführers im Umgang mit den Arbeitnehmern der Gesellschaft, sei es bei der Stellenausschreibung oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, können die Gesellschaft teuer zu stehen kommen. Deshalb kann die Kenntnis von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Arbeitsrecht gar nicht hoch genug bewertet werden. Der Autor stellt die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2024 in Kurzform zusammen und bietet zu einzelnen Urteilen Handlungsempfehlungen für die GmbH-Praxis. Überblick: 1. Einleitung2. Rechtsprechung des EuGH• Kündigungsrecht• Datenschutzrecht3. Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit4. Rechtsprechung des BVerfG: Nachtzuschläge und Gleichheitssatz5. Rechtsprechung des BAG• Betriebliche Mitbestimmung, einschließlich Wahlrecht• Kündigungsrecht

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Der neue Umwandlungssteuer-Erlass – Aktuelle Entwicklungen bei der Einbringung in eine GmbH nach den §§ 20 und 21 UmwStG
9 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttDer neue Umwandlungssteuer-Erlass – Aktuelle Entwicklungen bei der Einbringung in eine GmbH nach den §§ 20 und 21 UmwStGWas bei der Einbringung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine GmbH aus Sicht der Finanzverwaltung zu beachten istAm 2.1.2025 hat das BMF das überarbeitete Anwendungsschreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 2.1.2025, Az. IV C 2 - S 1978/00035/020/040, BStBl. I 2025, S. 92). Mit dem lange erwarteten Umwandlungssteuer-Erlass (UmwSt-Erlass) 2025 nimmt die Finanzverwaltung zu zahlreichen Fragen des UmwStG Stellung und berücksichtigt sowohl die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BFH sowie die gesetzlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 387). Dies gibt Anlass, im Folgenden die für die Praxis bedeutsamen Auswirkungen auf die Umwandlung eines mittelständischen Personenunternehmens in eine GmbH darzustellen. Die Ausführungen hierzu nehmen auch einen breiten Raum im UmwSt-Erlass 2025 ein. Grenzüberschreitende Einbringungen werden im Beitrag nicht weiter behandelt. Die geänderte Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG zur steuerlichen Behandlung von Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum war bereits Gegenstand eines Beitrags in dieser Zeitschrift (vgl. Ott, GmbH-Stpr 2025, S. 65 ff.). Die im Beitrag zitierten Randnummern beziehen sich jeweils auf den UmwSt-Erlass 2025. Überblick: 1. Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG• Voraussetzungen des § 20 UmwStG• Gewährung neuer Anteile• Zurückbehalt von Anteilen• Einbringender nach § 20 UmwStG• Gegenstand der Einbringung• Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen als Einbringungsgegenstand2. Antragstellung bei Einbringungen• Antrag auf Minderbewertung• Bedeutung der steuerlichen Schlussbilanz nach § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG• Antrag auf steuerliche Rückbeziehung nach § 20 Abs. 5 UmwStG3. Sonstige Gegenleistungen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG4. Anteilstausch nach § 21 UmwStG5. Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft nach § 23 UmwStG6. Zusammenfassung

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Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer
4 DIN A4 Seiten Bianca Ermer/Markus KellerBetriebliche Altersversorgung für Gesellschafter- GeschäftsführerAusgewählte Urteile und BMF-Schreiben aus 2024Die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionszusage ist für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ein attraktives Instrument zur Altersversorgung. Die steuerliche Anerkennung solcher Zusagen ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft (vgl. hierzu auch Ermer/Keller, GmbH-Stpr 2024, S. 225 ff.). In diesem Kontext hat sich der BFH wieder einmal damit befassen müssen, ob eine Versorgungszusage „eindeutig“ genug formuliert war. Auch der Übergang in die Rente gestaltet sich bei GGF oft nicht wie geplant, da sie über die eigentlich vereinbarte Altersgrenze hinaus arbeiten oder gar nach altersbedingtem Ausscheiden wieder ins Unternehmen eintreten. Dann stellt sich die Frage, ob Gehalt und Versorgungsleistungen gleichzeitig bezogen werden können. BFH und BMF haben hierzu neue Rahmenbedingungen geschaffen. Überblick: 1. Unklare Formulierung in Pensionszusage: „Eindeutigkeit“ verletzt?2. Gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Versorgungsleistungen?• Entscheidung des BFH vom 15.3.2023 und BMF-Schreiben vom 30.8.2024 • Detailfragen aus der Praxis3. Fazit und „Checkliste“

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Hinzuschätzungen anhand der amtlichen Richtsatzsammlungen im Rahmen einer Außenprüfung
6 DIN A4 Seiten Alfred MertensHinzuschätzungen anhand der amtlichen Richtsatzsammlungen im Rahmen einer AußenprüfungNachvollziehbarkeit und kritische WürdigungDas BMF hat mit Schreiben vom 17.9.2024 die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekanntgegeben. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen. Überblick: 1. Die Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage2. Die Richtsatzsammlung 2023• Aufbau der Richtsätze• Wirtschaftlicher Umsatz• Waren-/Materialeinsatz• Schätzung bei Betrieben von Körperschaften3. Der Streitfall, der zur Beitrittsaufforderung des BMF führte4. Problembereiche bei Anwendung der amtlichen Richtsätze5. Fazit und Praxishinweis

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Die verdeckte Gewinnausschüttung im GmbH-Gesellschaftsrecht
5 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseDie verdeckte Gewinnausschüttung im GmbH-GesellschaftsrechtDie haftungsrechtlichen Risiken für Gesellschafter und GeschäftsführerDas Thema der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) wird üblicherweise unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen steuerlichen Folgen betrachtet. Dies ist schon deshalb naheliegend, weil es sehr häufig einen steuerlichen Anlass, nämlich eine Betriebsprüfung, gibt, der die Thematik ins Bewusstsein der handelnden Personen rückt. Dass mit einer vGA auch gesellschaftsrechtliche Themen verbunden sein können, ist weitgehend unbekannt und wird auch bei der Aufdeckung steuerlicher Problematiken häufig nicht bedacht. Überblick: 1. Erscheinungsformen einer vGA2. Gesellschaftsrechtliche Konsequenzen• Verhältnis zur Gesellschaft• Verhältnis der Gesellschafter untereinander3. Rechtsfolgen4. Zusammenfassung

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Rückstellungen im GmbH-Jahresabschluss für 2024
7 DIN A4 Seiten Wilhelm KrudwigRückstellungen im GmbH-Jahresabschluss für 2024Ausweis und Bewertung nach Handels- und SteuerrechtMit der Bildung von gewinnmindernden Rückstellungen berücksichtigt eine GmbH Verbindlichkeiten, die entweder dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind und deren Ursache im abgelaufenen Jahr liegt. Damit verbunden ist ein bilanzpolitischer Spielraum, der genutzt werden sollte, um den Gewinn der Gesellschaft zu „gestalten“, in der Regel zu drücken. Dabei sind freilich zum Teil erhebliche Unterschiede beim Ansatz und bei der Höhe der Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht zu beachten. Überblick:1. Bewertung von Rückstellungen• Bewertung nach Handelsrecht• Bewertung nach Steuerrecht2. Abzinsung von Rückstellungen• Abzinsung in der Handelsbilanz• Abzinsung in der Steuerbilanz3. Rückstellungen mit Abweichungen nach Handels- und Steuerrecht4. Rückstellung für Garantieverpflichtung5. Pensionsrückstellungen• Bewertung• Saldierung im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen• Berechnung der Pensionsrückstellungen• Übergangsregelung für Pensionsrückstellungen6. Weitere Rückstellungen• Verbindlichkeitsrückstellungen • Rückstellungen für drohende Verluste • Aufwandsrückstellungen • Unterlassene Instandhaltungen • Unterlassene Abraumbeseitigungen 7. Auflösung einer Rückstellung

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Leistungen der GmbH zur betrieblichen Gesundheitsförderung
5 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterLeistungen der GmbH zur betrieblichen GesundheitsförderungVoraussetzungen für die Steuerfreiheit betrieblicher GesundheitsmaßnahmenDurch die fortschreitende Digitalisierung und die Verlagerung von Tätigkeiten in das Home-Office verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit zunehmend. Steigende Anforderungen aufgrund der Globalisierung, des demografischen Wandels („Arbeit bis 67“) und Zunahme des Fachkräftemangels wirken sich negativ auf den Gesundheitszustand der Beschäftigten in den Unternehmen aus. Damit diese ihren Mitarbeitern verstärkt betriebliche Gesundheitsmaßnahmen anbieten können, wurde mit § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiungsvorschrift in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Allerdings knüpft die Finanzverwaltung zahlreiche Voraussetzungen an die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz, die von GmbHs zu beachten sind. Überblick:1. Hintergrund und aktuelle Situation in den GmbHs2. Rechtsgrundlagen der betrieblichen Gesundheitsförderung3. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG• Die konkreten Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V• Individuelle verhaltensbezogene (zertifizierte) Präventionskurse• Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers• Maßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses4. Bewertung der Gesundheitsleistungen, Zufluss und Dokumentation5. Keine steuerfreien Gesundheitsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG• Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen• Teilnahme an Sensibilisierungswochen6. Gesundheitsmaßnahmen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse• Vorsorgeuntersuchungen für GmbH-Geschäftsführer und andere leitende Angestellte

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Gewinnausschüttungen einer GmbH – Unter besonderer Berücksichtigung des Minderheitenschutzes
5 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseGewinnausschüttungen einer GmbH – Unter besonderer Berücksichtigung des MinderheitenschutzesDie Grenzen der Voll-ThesaurierungFür den Gesellschafter einer gewerblich tätigen Gesellschaft ist die Frage, ob und in welchem Umfang er am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung teilhat, regelmäßig eines der zentralen Themen. Die Beantwortung vollzieht sich häufig in einem Spannungsfeld, das nicht nur durch die Gewinnansprüche der Mitgesellschafter, sondern auch durch den Kapitalbedarf der Gesellschaft selbst entsteht. Gibt es in der Gesellschaft mitarbeitende Gesellschafter, insbesondere als Geschäftsführer, kann ein Konfliktfeld darin liegen, dass diese über das bezogene Gehalt Einkünfte erzielen, die das Interesse und den Bedarf an Ausschüttungen reduzieren, sodass die Neigung entstehen kann, eher auf eine Thesaurierung hinzuwirken. Allerdings sind einer dauerhaften (Voll-)Thesaurierung und damit dem ebenso dauerhaften Ausschluss von Gesellschaftern an der liquiditätswirksamen Teilhabe am Gesellschaftserfolg Grenzen gesetzt. Überblick: 1. Der Gewinnanspruch des Gesellschafters2. Der Ergebnisverwendungsbeschluss3. Das Aushungern von Gesellschaftern4. Zusammenfassung

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Ansprüche auf Urlaub und Urlaubsabgeltung in der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte unter besonderer Berücksichtigung des GmbH-Geschäftsführers
7 DIN A4 Seiten Christian HrachAnsprüche auf Urlaub und Urlaubsabgeltung in der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte unter besonderer Berücksichtigung des GmbH-GeschäftsführersRechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmernMit dem Urlaubsanspruch und seiner Abgeltung in der Praxis sind vielfältige Fragen verbunden, von denen die wichtigsten im Beitrag behandelt werden. Die für GmbH-Geschäftsführer geltenden Besonderheiten, u.a. die steuerliche Behandlung einer Urlaubsabgeltung an Gesellschafter-Geschäftsführer, werden ebenfalls erörtert. Überblick: 1. Einleitung2. Grundsätzliches3. Der Urlaubsanspruch und wie man ihn ausrechnet4. Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs• Mitbestimmung• Urlaubsanrechnung auf Freistellung5. Übertragung von Urlaub in das folgende Kalenderjahr• Verfall • Verjährung 6. Urlaubsabgeltung • Arbeitsrecht • Steuerrecht 7. Fazit

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Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Entnahmen im Rückwirkungszeitraum im Fall der Buchwertfortführung
8 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttEinbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Entnahmen im Rückwirkungszeitraum im Fall der BuchwertfortführungDie Ergänzung des § 20 Abs. 2 UmwStG durch das Jahressteuergesetz 2024 und ihre AuswirkungenDie Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, die unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG steuerneutral unter Fortführung der Buchwerte erfolgen kann und regelmäßig unter Nutzung der Rückbeziehungsmöglichkeit von maximal acht Monaten durchgeführt wird, gehört in der Praxis zu einem der am häufigsten umgesetzten Umwandlungsfälle. Neben dem mittelstandsfeindlichen Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 2 Satz 3 ff. in Verbindung mit § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG als Steuerfalle bei der Einbringung in eine GmbH mit steuerlicher Rückwirkung (vgl. dazu Ott, GmbHStpr 2023, S. 257) besteht eine weitere, in der Praxis oft übersehene Steuerfalle bei Entnahmen im Rückwirkungszeitraum. Der Gesetzgeber hat hierzu mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 eine Ergänzung in § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG vorgenommen. Die Wirkung und hieraus resultierende Anwendungsprobleme werden nachfolgend diskutiert. Berücksichtigt wird ebenfalls das vom BMF am 2.1.2025 (Az. IV C 2 - S 1978/00035/020/040, BStBl. I 2025, S. 92) vorgelegte überarbeitete Anwendungsschreiben zum Umwandlungssteuergesetz (UmwSt-Erlass) 2025, das den zuvor geltenden UmwSt-Erlass 2011 vom 11.11.2011 ersetzt hat. Überblick:1. Problemstellung 2. Ausgangsbeispiel 3. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 4. Beginn und Ende des Rückwirkungszeitraums 5. Bilanzielle Darstellung bei Entnahmen im Rückwirkungszeitraum 6. Kritische Würdigung der Neuregelung 7. Behandlung von Einlagen im Rückwirkungszeitraum 8. Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto 9. Behandlung von Nutzungsentnahmen 10. Entnahmen und Einlagen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern 11. Zusammenfassung

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Der Jahresabschluss der GmbH für 2024
10 DIN A4 Seiten Wilhelm KrudewigDer Jahresabschluss der GmbH für 2024Strategische Überlegungen zur Gewinngestaltung und RechnungslegungspublizitätDie Aufstellung des Jahresabschlusses in den nächsten Wochen ist Pflichtaufgabe aller GmbHs. Dabei spielen die Überlegungen eine zentrale Rolle, wie der Gewinn im Zusammenspiel von Handels- und Steuerbilanz „gestaltet“ werden kann und was der Öffentlichkeit mitgeteilt werden muss bzw. was verschwiegen werden darf. Überblick:1. Elektronische Übermittlung von Bilanzen (E-Bilanz/ Taxonomie)2. GmbH: Buchführungs-, Offenlegungs- und Prüfungspflichten• Unterscheidungen nach der Unternehmensgröße• Höhe der Umsatzerlöse• Übersicht der Offenlegungs- und Prüfungspflichten nach der Unternehmensgröße• Abschlusspolitische Maßnahmen in Bezug auf die Größenklassen• Darstellung der Bilanz • Anhang und Lagebericht3. Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht• Handelsbilanz als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung • Übernahme der Werte aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz • Ausweis des Anlagevermögens • Software als materielles Wirtschaftsgut (Trivialprogramme) • Bewertung von Wirtschaftsgütern/Teilwertabschreibung • Ausweis von Forderungen/Verbindlichkeiten • Bewertung des Vorratsvermögens • Sonderabschreibung in der Steuerbilanz • Bildung und Auflösung steuerfreier Rücklagen • Investitionsabzugsbetrag • Rückstellungen • Rechnungsabgrenzung

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Die digitale Lohnsteuer-Außenprüfung bei einer GmbH
6 DIN A4 Seiten Axel-Friedrich FoersterDie digitale Lohnsteuer-Außenprüfung bei einer GmbHUmfangreichere und effizientere Prüfmethoden der FinanzverwaltungDie Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f des Einkommensteuergesetzes ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staats. Während die digitale Lohnsteuer-Außenprüfung bisher überwiegend ein exklusives Thema von Steuerabteilungen internationaler Konzerne war, werden mittlerweile auch kleine und mittlere GmbHs vermehrt digital geprüft. Infolge der fortschreitenden Digitalisierung spielen dabei auch neue quantitative Prüf- und Schätzmethoden eine zunehmend größere Rolle, auf die sich GmbHs und ihre Geschäftsführer vorbereiten sollten. Überblick:1. Die Lohnsteuer-Außenprüfung: Wirtschaftliche Bedeutung• Erneut gestiegenes Lohnsteueraufkommen• Mehrergebnisse aufgrund Lohnsteuer-Außenprüfungen• Rechtsgrundlagen für die Lohnsteuer-Außenprüfung2. Aktuelle Prüfungsschwerpunkte der GmbH• Strafrechtliche Risiken und Haftung des Geschäftsführers• Sachlicher Prüfungsumfang und Prüfungsfelder• Prüfung besonderer Beschäftigungsverhältnisse• Prüfung der Anstellungsverhältnisse von Gesellschafter- Geschäftsführern der GmbH• Drohende Nachzahlungen von Beiträgen zur Sozialversicherung

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Die Künstlersozialabgabe 2025
5 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsDie KünstlersozialabgabeGesetzliche Grundlagen – Änderungen ab 2025 – VermeidungsstrategienMehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die versicherten Personen tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe (30%) finanziert. Diese Abgabe müssen diejenigen Unternehmen aufbringen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Welche Leistungen fallen darunter und welche Unternehmen (Auftraggeber) sind abgabepflichtig? Wie kann die Abgabe vermieden werden? Überblick: 1. Höhe des Abgabesatzes und gesetzliche Prüfung2. Künstlerische und publizistische Tätigkeiten3. Die abgabepflichtigen Unternehmen/Institutionen4. Die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe5. Nicht abgabepflichtige Zahlungen an Künstler/Publizisten6. Die Neuregelung der Bagatellklausel7. Künstlerische und publizistische Leistungen in Abhängigkeit von der Gesellschaftsform des Auftragnehmers8. Vermeidungsstrategien

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Änderungen im Umwandlungssteuergesetz durch das Jahressteuergesetz 2024
7 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttÄnderungen im Umwandlungssteuergesetz durch das Jahressteuergesetz 2024Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 387), das am 6.12.2024 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber u.a. auch einige Neuregelungen im Umwandlungssteuergesetz vorgesehen. Diese sind deshalb für die Praxis relevant, weil einige der geänderten Vorschriften steuerverschärfend sind und zum Teil auch die BFH-Rechtsprechung korrigieren. Im Beitrag werden die Änderungen in einem ersten Überblick dargestellt. Im Vordergrund stehen dabei die besonders praxisrelevanten Neuregelungen bei der Umwandlung einer mittelständischen GmbH in ein Personenunternehmen, die Verschärfungen bei der Einbringung in eine GmbH sowie die Änderungen zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen. Überblick:1. Neuregelungen bei der (Rück-)Umwandlung der GmbH in ein Personenunternehmen • Elektronische Übermittlung der steuerlichen Schlussbilanz nach § 3 Abs. 2a UmwStG n.F. • Einhaltung der Frist nach § 149 AO • Einlagefiktion nach § 5 Abs. 2 UmwStG n.F. • Künftige Erfassung mittelbarer Anteilsveräußerungen durch § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG n.F.2. Antrag nach § 13 Abs. 2 UmwStG n.F. bei der Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften3. Neuregelung zu Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Einbringung nach § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG n.F.4. Vorzeitige Beendigung der Sperrfrist nach § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG n.F.5. Änderungen der Regelungen zu einbringungsgeborenen Anteilen6. Änderung der Körperschaftsklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG n.F.7. Zusammenfassung

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Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 2024
2 DIN A4 Seiten Wilhelm KrudewigÄnderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 2024  Gesetzesänderungen, die auch für GmbHs von Bedeutung sein könnenAus der Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, die mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 in Kraft getreten sind oder erst künftig wirksam werden, dürften die Änderungen im Umsatzsteuerrecht eine vorrangige Bedeutung für GmbHs haben. Die wichtigsten dieser Regelungen werden im Beitrag erläutert. Überblick:1. Definition einer Werklieferung2. Ort der Leistung bei virtueller Übermittlung (Streaming usw.)3. Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen4. Ermäßigter Steuersatz für Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen5. Unberechtigter Steuerausweis: Erweiterung auf Gutschriften6. Maßstab für die Vorsteueraufteilung7. Schwellenwert für die Umsatzsteuer-Voranmeldung8. Bagatellgrenze für die Differenzbesteuerung9. Neue Regelung zum Brexit10. Änderungen im Besteuerungsverfahren

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Steuer(straf)rechtliche Risiken bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrugssystem
4 DIN A4 Seiten Lea WimmerSteuer(straf)rechtliche Risiken bei Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrugssystem  Wie Umsatzsteuerkarusselle funktionieren und welche Konsequenzen einer GmbH und ihren Geschäftsführern im Fall einer Beteiligung drohenDie Umsatzsteuer mit der Abführungspflicht an das Finanzamt einerseits und dem Vorsteuererstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt andererseits ist anfällig für verschiedene Formen der Steuerhinterziehung. Umsatzsteuerbetrugsmodelle wie z.B. Umsatzsteuerkarusselle oder Kettenbetrugsformen, insbesondere unter Beteiligung von Unternehmen in anderen EU-Ländern, sind nach wie vor weit verbreitet. Und dies, obwohl der Gesetzgeber schon mit der Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG), dem Reverse-Charge-Verfahren – der Zusammenführung von Steuerschuld und Vorsteuererstattungsanspruch in einer Hand (§ 13b UStG) – und zuletzt mit der Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei der Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG) durchaus geeignete Instrumente zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs geschaffen hat. Aber die Betrugsmodelle entwickeln sich gleichwohl weiter, wobei sie vorhandene Regelungslücken nutzen. GmbH-Geschäftsführer sollten sich insoweit auskennen, damit ihre GmbH nicht unversehens ein Karussell-Mitglied wird. Überblick:1. Einleitung2. Steuerliche Konsequenzen • Versagung von Begünstigungen • Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden • Steuerlicher Arrest3. Strafrechtliche Konsequenzen • Steuerhinterziehung • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung • Einziehung • Strafrechtlicher Arrest4. Tax-Compliance5. Resümee

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Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern im Homeoffice
6 DIN A4 Seiten Claudia KnuthPflichtverletzungen von Arbeitnehmern im Homeoffice  Missbrauch von Freiheiten im HomeofficeSpätestens seit der Corona-Pandemie ist das Homeoffice oder die Mobilarbeit nicht mehr wegzudenken und sowohl für Personalabteilungen als auch für Geschäftsführer ein wichtiges Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Laut einer Umfrage des ifo-Instituts arbeiteten im Februar 2024 mehr als 24% der Beschäftigten zumindest teilweise von zu Hause; im Dienstleistungssektor lag der Anteil mit etwas mehr als 34% noch einmal deutlich darüber. Mit der Zahl der Arbeitnehmer im Homeoffice nimmt jedoch auch die Zahl der Störfälle zu. Nach einer Studie des National Bureau of Economic Research aus dem Jahr 2023 arbeiten Arbeitnehmer im Homeoffice rund 18% weniger produktiv als im Büro. Darunter auch (wenige) Arbeitnehmer, die den Vertrauensvorschuss von Arbeitgebern ausnutzen und bewusst schlechter, langsamer oder – in Extremfällen – auch gar nicht mehr arbeiten. Sicherlich begünstigen bestimmte Faktoren des Homeoffices, dass Arbeitnehmer Pflichtverletzungen bis hin zum Arbeitszeitbetrug begehen. Der Beitrag erläutert, welche das sind und wie Arbeitgeber dem vorbeugen und effektiv begegnen können. Überblick:1. Nicht- oder Schlechtleistungen im Homeoffice2. Besonders heikel: Arbeitszeitbetrug im Homeoffice • Erscheinungsformen des Arbeitszeitbetrugs • Begünstigende Faktoren im Homeoffice • Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt 3. Präventive Maßnahmen • Eindeutige Vorgaben zur Arbeitszeit • Verbot der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel 4. Was tun bei Verdachtsfällen? • Konkrete Zielvorgaben • Homeoffice einschränken oder beenden • Überwachungsmaßnahmen • Kündigungsmöglichkeiten 5. Checkliste

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Bilanzierung und Besteuerung bei der Liquidation einer GmbH
8 DIN A4 Seiten Prof. Dr. Hans OttBilanzierung und Besteuerung bei der Liquidation einer GmbH  Bilanzielle und steuerliche Auswirkungen der Auflösung einer GmbHDie Beendigung der unternehmerischen Aktivitäten einer GmbH erfolgt regelmäßig durch deren Auflösung. Neben der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Löschung wegen Vermögenslosigkeit, die u.a. in § 60 Abs. 1 GmbH-Gesetz als gesetzliche Auflösungsgründe normiert sind und ohne Abwicklung erfolgen, setzt die Auflösung und Abwicklung der GmbH (also die Liquidation) regelmäßig einen Beschluss der Gesellschafter voraus. Nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbH-Gesetz bedarf dieser Beschluss einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Während bei der Auflösung ohne Abwicklung die steuerlichen Fragen sich vor allem damit beschäftigen, in welchem Umfang der Verlust der GmbH-Beteiligung sowie der Ausfall etwaiger Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der GmbH auf der Gesellschafterebene steuerlich berücksichtigt werden können, stehen bei der Auflösung mit Abwicklung die Fragen im Mittelpunkt des Interesses, welche Rechnungslegungserfordernisse zu erfüllen sind und welche steuerlichen Konsequenzen durch die Auskehrung des Vermögens der GmbH sowohl auf der Gesellschafts- als auch auf der Gesellschafterebene ausgelöst werden. Überblick: 1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen2. Rechnungslegung und Offenlegung in der Liquidationsphase3. Besteuerung der Liquidation • Eigenständiger Besteuerungszeitraum • Ermittlung und Versteuerung des Abwicklungseinkommens4. Sonderfragen• Verbindlichkeiten in der Liquidations-Schlussbilanz • Forderungen gegenüber Gesellschaftern in der Liquidations-Schlussbilanz 5. Schlussauskehrung des Vermögens• Nullstellung des Nennkapitals• Steuerliche Auswirkungen der Schlussauskehrung• Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG6. Realisationszeitpunkt bei der Liquidation7. Zusammenfassung

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Verdeckte Gewinnausschüttung an GmbH-Gesellschafter in der Finanzrechtsprechung ab 2022
6 DIN A4 Seiten Dr. Hagen PrühsVerdeckte Gewinnausschüttung an die GmbH-Gesellschafter in der Finanzrechtsprechung ab 2022 Bei Betriebsprüfungen einer GmbH suchen Betriebsprüfer gezielt nach verdeckten Gewinnausschüttungen. In erster Linie werden im Rahmen dieser Prüfungen Verträge zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern bzw. deren Angehörigen unter die Lupe genommen. Stellen die Betriebsprüfer fest, dass das zu versteuernde Einkommen der GmbH zu niedrig ausgefallen ist, liegt häufig eine verdeckte Gewinnausschüttung mit allen negativen steuerlichen Konsequenzen vor. Der Beitrag informiert über die wesentlichen finanzgerichtlichen Entscheidungen der letzten drei Jahre, in denen es um den Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttungen ging. Überblick:1. Wesen einer vGA2. Auswirkungen einer vGA• Gesellschaftsebene• Gesellschafterebene3. Überhöhtes Geschäftsführergehalt, Dienstwagengestellung• Geschäftsführergehalt neben Versorgungsbezügen• Dienstwagen, Privatnutzung4. Angemessene Verzinsung• Konzerndarlehen

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Die Betriebsaufspaltung mit einer GmbH im Spiegel der neueren Finanzrechtsprechung
5 DIN A4 Seiten Ferdinand BallofDie Betriebsaufspaltung mit einer GmbH im Spiegel der neueren Finanzrechtsprechung Unter einer Betriebsaufspaltung versteht man die Aufspaltung eines Unternehmens auf zwei voneinander getrennte Unternehmen, auf das Besitz- und das Betriebsunternehmen. In der Regel verpachtet der Grundstückseigentümer (das Besitzunternehmen) das Objekt an eine von ihm beherrschte GmbH. Das hat zur Folge, dass die ihrem Wesen nach vermietende oder verpachtende Tätigkeit des Besitzunternehmens in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert wird, die auch der Gewerbesteuer unterliegt. Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung birgt seit jeher ein großes Streitpotenzial mit der Finanzverwaltung in sich. Der Beitrag informiert über die wesentlichen finanzgerichtlichen Entscheidungen der letzten drei Jahre zur Betriebsaufspaltung. Überblick:1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung2. Personelle Verflechtung• Beteiligung minderjähriger Kinder• Treuhänderische Bindung • Kein Ausschluss der personellen Verflechtung durch Doppelvertretungsverbot

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Das Weisungsrecht der Gesellschafter gegenüber dem GmbH-Geschäftsführer – Umfang und Grenzen
5 DIN A4 Seiten Dr. Jochen BlöseDas Weisungsrecht der Gesellschafter gegenüber dem GmbH-Geschäftsführer – Umfang und Grenzen Welche Weisungsbefugnisse der Gesellschafter ein GmbH-Geschäftsführer beachten mussEiner der wesentlichen Unterschiede zwischen einer GmbH und einer AG ist, dass der GmbH-Geschäftsführer verpflichtet ist, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten, während der Vorstand einer AG die Gesellschaft eigenverantwortlich leitet und also gerade nicht weisungsunterworfen ist. Unter anderem folgt daraus, dass bei der Gestaltung von GmbH-Gesellschaftsverträgen sehr häufig diese Möglichkeit der Weisungserteilung vorgesehen wird. Dies geschieht derart, dass Zustimmungspflichten in die Satzung aufgenommen werden. Diese und weitere Varianten der Weisungserteilung sowie die inhaltliche Reichweite des Weisungsrechts sind Gegenstand des Beitrags. Überblick:1. Grundsätzliches zum Weisungsrecht2. Grenzen der Weisungsbefugnis3. Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Weisungen4. Gesellschafts-/Dienstvertragliche Zustimmungserfordernisse 5. Zusammenfassung

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