6 DIN A4 Seiten
Alfred Mertens
Hinzuschätzungen anhand der amtlichen Richtsatzsammlungen im Rahmen einer Außenprüfung
Nachvollziehbarkeit und kritische Würdigung
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.9.2024 die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekanntgegeben. Die
Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden
zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell
ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung
in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen
der Richtsatzsammlung abweichen.
Überblick:
1. Die Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage
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