Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer GmbH (Teil 1)
Ein neues Gesetz mit vielen Fragezeichen – Was GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Berater wissen müssen
8 DIN A4 Seiten
In einer globalisierten Wirtschaftswelt ist auch die Steuerstrategie der weltweit tätigen Unternehmen global geworden. So werden rechtliche Gestaltungen gewählt, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern zu nutzen. Die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten lassen es zu, Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen zu verlagern und damit die Gesamtsteuerbelastung zu verringern. Der Gesetzgeber hat Ende 2019 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, die das Ziel verfolgt, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu erkennen und zu verhindern. Der Beitrag behandelt insbesondere Fragen, die sich mit der Anwendung dieses Gesetzes für kleine und mittlere GmbHs mit Auslandsaktivitäten stellen können.
Überblick:
1. Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
2. Die Probe aufs Exempel – Ein Beispielsfall
3. Meldepflichtige Steuergestaltungen
• Wesen grenzüberschreitender Steuergestaltungen
• Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen
4. Zur Meldung verpflichtete Personen (Teil 2)
5. Inhalt, Form und Zeitpunkt der Meldung
6. Besonderheiten des Meldeverfahrens
7. Fazit