Rechtsanwältin Nicola Dienst
Mutterschutz auch für GmbH-Geschäftsführerinnen
Gesetzesänderungen stärken Geschäftsführerinnen mit Kinderwunsch den Rücken
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Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2018 mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes, das seitdem nicht mehr nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch sonstige abhängig Beschäftigte erfasst, Regelungen zugunsten von Geschäftsführerinnen mit Kinderwunsch geschaffen. Im August letzten Jahres erfolgte sodann eine weitere Gesetzesänderung im GmbH-Gesetz, nämlich die Einfügung der sogenannten „Stay-On-Board-Regelung“. Sie betrifft die Organstellung von schwangeren Geschäftsführerinnen und Müttern und soll zu einer besseren Vereinbarkeit von Führungsposition und Kinderwunsch führen.
Überblick:
1. Einleitung
2. Mutterschutz und Elternzeit im Dienstverhältnis
3. Mutterschutz und Elternzeit im Organverhältnis