5 DIN A4 Seiten
Wilhelm Krudewig
Nutzung von elektronischen Rechnungen seit dem 1.1.2025
Das zweite BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung vom 25.6.2025
Der Versand von E-Rechnungen gilt seit dem 1.1.2025 als Normalfall, obwohl in § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz abweichende Übergangsregelungen zur Nutzung von E-Rechnungen geregelt sind. Da Unternehmen seit dem 1.1.2025 ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers E-Rechnungen versenden können, müssen alle Unternehmen seit dem 1.1.2025 zumindest in der Lage sein, E-Rechnungen für inländische steuerpflichtige Umsätze empfangen und verarbeiten zu können. Maßgebend für E-Rechnungen ist das neue Rechnungsformat, das in der europäischen Norm EN 16931 genau definiert ist. Das BMF-Schreiben vom 25.6.2025 (Entwurf) passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Einführungen der E-Rechnung an.
Überblick:
3. Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise
4. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
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