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Dr. Jochen Blöse
Sonderrechte für GmbH-Gesellschafter – insbesondere in Familiengesellschaften
Bevorzugung einzelner Gesellschafter rechtlich absichern
Einer der großen Vorzüge der GmbH gegenüber anderen Kapitalgesellschaften liegt darin, dass die Rechtsverhältnisse
zwischen Gesellschaft und ihren Gesellschaftern mit großer Gestaltungsfreiheit an die jeweiligen konkreten Bedürfnisse
angepasst werden können. Die GmbH unterscheidet sich insoweit insbesondere von der Aktiengesellschaft, in der nach
dem Grundsatz der Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 Aktiengesetz) von den gesetzlichen Vorschriften nur dann abgewichen
werden kann, wenn das Gesetz selbst dies ausdrücklich zulässt. Durch die Satzungsautonomie in der GmbH können auch
Sonderrechte für Gesellschafter vorgesehen werden, was insbesondere in Familien-GmbHs verbreitet ist.
Überblick:
1. Grundsätzliches zu Sonderrechten
2. Arten von Sonderrechten
• Sonderrechte im Bereich der Geschäftsführung
• Sonderrechte im Bereich der Gewinnverwendung
• Sonderrechte im Bereich der Stimmrechte
• Sonderrechte im Bereich der Geschäftsanteilsübertragung
3. Beendigung von Sonderrechten
4. Zusammenfassung
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