8 DIN A4 Seiten
Prof. Dr. Hans Ott
Spontanabfindung einer Pensionszusage
Kritische Würdigung der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.5.2025
(Az. 6 K 343/21 K,G,F)
Zu den typischen Fallstricken bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehört die sogenannte „Spontanabfindung“ einer gegenüber dem noch tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage vor der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen. Eine solche Befreiung der GmbH von der Pensionsverpflichtung erfolgt nicht selten deshalb, weil der Übernehmer regelmäßig kein Interesse daran hat, die Pensionsverpflichtung später erfüllen zu müssen. Mit Urteil vom 19.5.2025 (EFG 2025, S. 1.032) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass die Spontanabfindung der Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung an den nicht beherrschend an einer AG beteiligten Vorstand eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Nach diesem Urteil, das vollumfänglich auch auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH übertragbar ist, führt die gleichzeitig wegfallende Pensionsverpflichtung in der Bilanz zusätzlich zu einer verdeckten Einlage mit Lohnzufluss, der neben die verdeckte Gewinnausschüttung tritt. Insbesondere die zum Teil überraschenden Ausführungen des Finanzgerichts zur Behandlung der verdeckten Einlage geben Anlass, die Entscheidung und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen kritisch zu beleuchten.
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