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Axel-Friedrich Foerster/Dr. Hagen Prühs
Start der neuen Aktivrente – auch für GmbH- (Gesellschafter-)Geschäftsführer
Neue steuerliche Anreize gegen den Fachkräftemangel
Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht aufgrund einer anhaltenden Phase der wirtschaftlichen Schwäche vor
enormen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel belastet Unternehmen und spitzt sich Anfang 2026 in fast allen
Branchen und damit auch in vielen GmbHs weiter zu. Eine der Hauptursachen für den Fachkräftemangel ist der
demografische Wandel. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ die Einführung einer steuerfreien Aktivrente (§ 3 Nr. 21
Einkommensteuergesetz – EStG) zum 1.1.2026 beschlossen. Durch die neue Aktivrente soll Arbeit über die
Regelaltersgrenze hinaus steuerlich attraktiver werden. Auch (Gesellschafter-)Geschäftsführer können davon
profitieren.
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