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Markus Keller, Bianca Ermer
Steuerliche Fallstricke bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Häufige Fehler in Pensionszusagen: Von der Einrichtung über Änderungen bis zum Leistungsfall – ein Überblick unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, u.a. des BFH-Urteils vom 28.2.2024 (Az. I R 29/21)
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verschaffen sich meist über eine Pensionszusage (auch Direktzusage
genannt) eine betriebliche Altersversorgung, um die gesetzliche Rente zu ergänzen oder – im Falle einer Befreiung
von der Sozialversicherungspflicht – einen Ersatz für die gesetzliche Rente zu schaffen. Ansonsten drohen ab
Rentenbeginn Versorgungslücken, wenn nicht anderweitig ausreichend vorgesorgt wurde. Aber nicht nur die
Einrichtung einer Pensionszusage, auch deren Änderung aufgrund geänderter Umstände werden von der
Finanzverwaltung streng geprüft und können unerwünschte steuerliche Folgen zeitigen. Anhand eines
Praxisbeispiels werden typische Fallstricke rund um eine Pensionszusage sowie Tipps zu deren Vermeidung
aufgezeigt.
Überblick:
1. Steuerliche Prüfkriterien bei Einrichtung einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Pensionszusage
• Erste Prüfungsstufe: Bildung von Pensionsrückstellungen
• Zweite Prüfungsstufe: Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung
- Exkurs: Das BFH-Urteil vom 28.2.2024, Az. I R 29/21
2. Risiken bei Änderung bestehender Pensionszusagen
• Erhöhung
• Reduzierung
3. Leistungsbeginn – wirklich Schluss mit Arbeit?
4. Fazit
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