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Prof. Dr. Hans Ott
Veräußerung von sperrfristbehafteten Anteilen und Erhöhungsbetrag nach § 23 Abs. 2 UmwStG
Unter welchen Voraussetzungen die GmbH zusätzliches Abschreibungspotenzial erhält
Sperrfristbehaftete Anteile, die z.B. im Anschluss an eine steuerneutrale Einbringung in eine GmbH nach § 20 Umwandlungssteuergesetz
(UmwStG) oder nach einer steuerneutralen Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
entstehen, bedürfen in der Praxis einer erhöhten Aufmerksamkeit. Denn sowohl die Veräußerung dieser Anteile als auch
die Realisation eines Ersatztatbestands nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 bis 6 UmwStG innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist
führen zu einer rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns I. In der Praxis wird oftmals übersehen,
dass unter bestimmten Voraussetzungen die GmbH, deren Anteile veräußert werden, einen Erhöhungsbetrag nach § 23
Abs. 2 UmwStG erhalten kann. Die Rechtsfolgen der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile und der Erhöhungsbetrag
nach § 23 Abs. 2 UmwStG sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
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