Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die GmbH

Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die GmbH

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Axel-Friedrich Foerster

Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze – Beitragszuschlag für Familienversicherte – Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz) wurde am 29.7.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2026, Nr. 228). Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, die stark steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen. Das neue Gesetz enthält auch tiefgreifende Änderungen, die sich ab 2027 und 2028 erheblich auf die betrieblichen Abläufe in der GmbH auswirken werden. So kommt es zu einer außerordentlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Außerordentlich angehoben wird auch die jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Ab 2028 müssen GmbHs den neuen Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner umsetzen. Zudem führt die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit sowie eines Teilkrankengelds zu einem Paradigmenwechsel, der GmbHs ab 2028 vor Herausforderungen stellen wird.

Überblick:

1. Hintergrund und Ziel
2. Überblick: Auswirkungen auf die GmbH
3. Die wesentlichen Änderungen für die GmbH im Detail

- Wegfall der Informationspflicht der Krankenkassen
- Außerordentliche Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2027
- Außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung
- Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten
- Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit
- Neues Teilkrankengeld
- Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für Minijobs