Die Richtsatzsammlung 2025 des BMF auf dem steuerlichen Prüfstand

Die Richtsatzsammlung 2025 des BMF auf dem steuerlichen Prüfstand

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Alfred Mertens
Schätzungen von Umsatz und Gewinn durch die Finanzämter auch weiterhin angreifbar

Seit Veröffentlichung der ersten Richtsatzsammlung durch die Finanzverwaltung im Jahr 1953 dient die Sammlung der Finanzverwaltung als Hilfsmittel zur Plausibilisierung von Umsätzen und Gewinnen, Verprobung von Buchführungen sowie zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abgabenordnung, wenn die Buchführung nicht verwertbar ist oder andere geeignete Unterlagen fehlen. Mit Schreiben vom 25.6.2026 hat das BMF die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht. Darin wird aufgelistet, wie hoch nach den Ermittlungen der Finanzverwaltung in den verschiedenen Branchen und Betriebsgrößen die Roh- und Reingewinne durchschnittlich sind. Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlungen waren in den vergangenen Jahren umstritten und wiederholt Gegenstand von BFH-Entscheidungen (BFH, Urteil vom 15.4.2026, Az. X R 14/24; Urteil vom 25.3.2026, Az. X R 19/23; Urteil vom 29.7.2025, Az. X R 23-24/21; Urteil vom 18.6.2025, Az. X R 19/21). Der BFH hat in seinem Urteil vom 18.6.2025 die Eignung dieser Daten für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage gestellt. Es soll daher die Frage untersucht werden, inwieweit in der Richtsatzsammlung 2025 die Zweifel des BFH berücksichtigt wurden.

Überblick:

1. Die Richtsatzsammlung 2025

2. Die Kritikpunkte und Zweifel des BFH

3. Die Argumente der Finanzverwaltung

4. Die Auswirklungen der BFH-Kritik

5. Fazit