Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Lea Wimmer
Neue Pflichten für GmbH-Geschäftsführer
Am 6.8.2025 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat sodann am 13.11.2025 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz (BT-Drucks. 21/1930 und 21/2670) beschlossen. Zum 1.1.2026 ist das SchwarzArbMoDiG in Kraft getreten. Die damit einhergehenden Änderungen haben unmittelbare Konsequenzen für jede GmbH.
Überblick:
1. Die Ziele des Gesetzes
2. Wann ermittelt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?
- Anlasslose Prüfung möglich
- Das Ermittlungsverfahren bei Anfangsverdacht
3. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
- Digitale Prüfungen und Datenabgleich
- Wer jetzt besonders im Fokus steht (Änderungen beim Branchenkatalog)
- Verschärfte Mitwirkungspflichten des Geschäftsführers
- Ausweitung der Vor-Ort-Prüfungen
- Elektronischer Fernzugriff durch die FKS
- Schärferes Strafrecht
- Eigenständige Ermittlungskompetenz des Zolls
4. Fünf typische Stolperfallen in der Praxis
- Hinweispflicht an Mitarbeiter
- Zugriff auf IT-Systeme und Cloud
- Automatisierte Risikoanalyse
- Keine klaren Ansprechpartner bei Prüfungen
- Duldungs- und Mitwirkungspflichten
5. Checkliste für GmbH-Geschäftsführer
6. Fazit
