Steuerfalle § 7g EStG bei der Einbringung in eine GmbH

Steuerfalle § 7g EStG bei der Einbringung in eine GmbH

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Prof. Dr. Hans Ott

Mit der vielfach praktizierten Anwendung von § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) soll unter bestimmten Voraussetzungen bei kleinen und mittleren Betrieben die Finanzierung künftiger Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter gefördert werden. Die begrüßenswerte Regelung des § 7g EStG gewährt solchen Betrieben einerseits die gewinnmindernde Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Nach einer erfolgten Investition können Sonderabschreibungen bis zu 40% vorgenommen werden. Wie die Praxis zeigt, wird die Nutzung des § 7g EStG im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig aufgegriffen. Vor allem im Anschluss an die Einbringung in eine GmbH nach § 20 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) erweist sich die Inanspruchnahme von § 7g EStG oftmals als Steuerfalle. Dies gibt Anlass, diese Steuerfalle im Folgenden darzustellen, um vor ihr zu warnen.

Überblick:

1. Grundzüge des § 7g EStG
2. Rückgängigmachung des IAB bei Einbringung in eine GmbH
3. BFH-Rechtsprechung zur Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F.
4. Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 7g EStG
5. Folgefragen
6. Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG und steuerliche Rechtsnachfolge
7. Steuerfalle bei Einbringung durch gemindertes Eigenkapital in der Steuerbilanz
8. Einschränkung des Bewertungswahlrechts durch Zwangsaufstockung?
9. Verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten durch § 7g EStG
10. Zusammenfassung