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Axel-Friedrich Foerster
Betriebsveranstaltungen der GmbH aus steuerlicher Sicht
Erhöhung des lohnsteuerlichen Freibetrags ab 1.1.2024 und seine Auswirkungen – Aktuelle BFH-Rechtsprechung
Durch das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ kommt es ab 1.1.2024 zu einer Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 € (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG). Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ist regelmäßig auch Streitpunkt vor Finanz- und Sozialgerichten. In einem aktuellen Urteil vom 10.5.2023 (Az. V R 16/21) äußert sich der BFH zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei Betriebsveranstaltungen.
Überblick:
1. Aktuelle Rechtsentwicklung
• Lohnsteuer und Sozialversicherung
• Vorsteuerabzug für Betriebsveranstaltungen
• Geplante Anhebung des lohnsteuerlichen Freibetrags auf 150 € ab 1.1.2024
2. Definition einer Betriebsveranstaltung
3. Teilnehmerkreis der Betriebsveranstaltung
• Überwiegend Arbeitnehmer der GmbH und deren Begleitpersonen
• Offenstehen der Betriebsveranstaltung für alle Arbeitnehmer einer GmbH
4. Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung
• Steuerfreie Zuwendungen bis 110 € je Teilnehmer (ab 1.1.2024: 150 €)
• BVerfG-Verfahren zu Teilnehmerabsagen bei Betriebsveranstaltungen anhängig
• Freibetrag für maximal zwei Betriebsveranstaltungen jährlich
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