4 DIN A4 Seiten
Andreas Jahn
Das Recht des Gesellschafters auf anwaltliche Vertretung und Begleitung in der GmbH-Gesellschafterversammlung
Voraussetzungen – Grenzen – Einstweiliger Rechtsschutz
Der Wunsch eines Gesellschafters, sich in einer Gesellschafterversammlung der GmbH durch seinen Rechtsanwalt vertreten oder begleiten zu lassen, ist ein ständiger Streitpunkt unter Gesellschaftern. Die Motive für eine Begleitung oder Vertretung sind vielschichtig. Der Gesellschafter selbst mag verhindert sein. Oder er sieht sich mangels ausreichender Sachkunde nicht in der Lage, sich gegen seine Mitgesellschafter zu behaupten oder die Tagesordnungspunkte und die Beschlussanträge hierzu in ihrer Tragweite und Bedeutung hinreichend zu verstehen. Oder es geht um Punkte von existenzieller Bedeutung, z.B. um seinen Ausschluss oder seine Abberufung und Kündigung, wenn er zugleich Geschäftsführer ist. Aus den genannten Gründen stellen sich Gesellschafter immer wieder die Frage, ob sie sich in der Gesellschafterversammlung durch ihren Anwalt begleiten oder vertreten lassen dürfen.
Überblick:
1. Teilnahmerecht des Gesellschafters
2. Ausübung des Stimmrechts durch Vertreter
• Unzulässigkeit der Vertretung
• Geeignete Vertreter
3. Recht auf anwaltliche Begleitung (Begleiterzulassung)
4. Hausrecht als untaugliches Mittel, unliebsame Begleiter zurückzuweisen
5. Vorbeugende Rechtsschutzmöglichkeiten des Gesellschafters
6. Fazit
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