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Dr. Jochen Blöse
Die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Wann liegt ein wichtiger Grund für die Abberufung vor?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist im Vergleich zum Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) verhältnismäßig einfach aus seinem Amt zu entfernen. Während es für den AG-Vorstand nach § 84 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz immer eines wichtigen Grundes für die Abberufung bedarf, gilt für den GmbH-Geschäftsführer das Prinzip der freien Widerrufbarkeit seiner Bestellung (§ 38 Abs. 1 GmbH-Gesetz). Es besteht allerdings auch beim GmbH-Geschäftsführer die Möglichkeit, durch gesellschaftsvertragliche Regelungen vorzusehen, dass eine Abberufung nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen kann. Eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus März 2023 setzt sich detailliert und instruktiv mit den Voraussetzungen für einen wichtigen Grund auseinander.
Überblick:
1. Grundsätzliches zur Abberufung eines Geschäftsführers
2. Ausschluss der freien Abberufbarkeit
3. Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Allgemeine Umschreibung eines wichtigen Grundes
- Kein Schaden für die GmbH erforderlich
- Sachgrundloser Entzug des Vertrauens unzureichend
- Verletzung der Neutralitätspflicht
4. Fazit
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