5 DIN A4 Seiten
Dr. Hagen Prühs
Die Garage für den Dienstwagen des GmbH-Geschäftsführers als Steuersparinstrument
Kritische Analyse des BFH-Urteils vom 4.7.2023 (Az. VIII R 29/20) und Konsequenzen für die Praxis
Der BFH weist in seinem Urteil den Weg, wie GmbH-Geschäftsführer den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung ihres Dienstwagens – und damit die darauf entfallende Lohnsteuer – mindern können. Wird der Dienstwagen nämlich in der zum Privathaus des Geschäftsführers gehörenden Garage oder auf einem zu seiner Wohnung gehörenden Tiefgaragenstellplatz eingestellt, können unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche damit verbundenen Kosten mit dem geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung verrechnet werden. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Urteilsbegründung auseinander, erläutert die Steuerspar-Strategie und bietet eine Musterformulierung für ihre Umsetzung.
Überblick:
1. Der Sachverhalt im BFH-Urteil vom 4.7.2023
2. Das BFH-Urteil und seine Begründung
3. Kritische Würdigung der Urteilsbegründung
• Anerkennung eines Nutzungsentgelts nur bis zur Höhe des Nutzungsvorteils
• Das Nutzungsentgelt als Werbungskosten
4. Konsequenzen aus dem BFH-Urteil für die Praxis
• Die vom Nutzungswert abziehbaren Aufwendungen
• Musterformulierung
5. Fazit
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