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Dr. Jochen Blöse
Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG
Voraussetzungen und Umfang der persönlichen Haftung
Die Kommanditgesellschaft ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Hinter der mit weitem Abstand führenden GmbH (Stand 1.1.2022: 1.440.038 Gesellschaften) kommt sie am zweithäufigsten vor (Stand 1.1.2022: 291.714 Gesellschaften). Bei den meisten KGs ist nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH der Vollhafter, also der Komplementär. Bei der GmbH & Co. KG treffen mithin zwei unterschiedliche Gesellschaftstypen und damit auch unterschiedliche rechtliche Grundlagen aufeinander. Es fragt sich daher, nach welche Regeln es zu beurteilen ist, wenn durch das Handeln des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH, für den das GmbH-Gesetz (GmbHG) relevant ist, ein Schaden auf Ebene der Kommanditgesellschaft, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem Handelsgesetzbuch bestimmen, eintritt. Zu dieser Frage hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14.3.2023 (Az. II ZR 162/21) Stellung genommen.
Überblick:
1. Warum überhaupt eine GmbH & Co. KG?
2. Die Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH
3. Die Haftung der multifunktionalen Komplementär-GmbH
4. Sorgfaltsanforderungen
5. Handeln auf Anweisung der Gesellschafter
6. Fazit
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