5 DIN A4 Seiten
Dr. Roland M. Bäcker
Die Möglichkeit der virtuellen Gesellschafterversammlung einer GmbH
Einberufung – Durchführung – Protokollierung
Seit dem 1.8.2022 können Gesellschafterversammlungen, einer GmbH auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation – also virtuell – abgehalten werden, wenn alle Gesellschafter sich damit in Textform einverstanden erklärt haben. Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, BGBl. I 2021, S. 3.338) § 48 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) entsprechend ergänzt. Der Beitrag erläutert die gesetzlichen Grundlagen und gibt Empfehlungen für die Durchführung einer virtuellen Gesellschafterversammlung.
Überblick:
1. Problemstellung
2. Einberufung einer virtuellen Gesellschafterversammlung
3. Zusätzliches Erfordernis für die Durchführung einer virtuellen Versammlung
4. Durchführung der virtuellen Gesellschafterversammlung
5. Anspruch auf Zuschaltung verhinderter Gesellschafter
6. Protokollierung der Beschlüsse
7. Gewährleistung der Vertraulichkeit der virtuellen Versammlung
8. Satzungsregelungen zur Gesellschafterversammlung
9. Zusammenfassung
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