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Tina Bieniek
Die Stiftung als GmbH-Gesellschafterin
Stiftungsarten, Motive, gesellschaftsrechtliche Besonderheiten
Stiftungen spielen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens eine wichtige Rolle. Sie können auch Gesellschafter einer GmbH sein – und damit Unternehmen langfristig im Sinne des Stifters prägen und erhalten. Häufig treten Stiftungen als gemeinnützige Akteure oder als namhafte Familienstiftungen auf. Immer wieder werden Stiftungen mit Unternehmen in Verbindung gebracht; so sind beispielsweise an der ThyssenKrupp AG oder Carl Zeiss AG Stiftungen als Minder- und Mehrheitsgesellschafterinnen beteiligt. Doch auch in kleineren Unternehmen jeglicher Rechtsform kommen Stiftungen als Gesellschafter in Betracht, beispielsweise als Erbe oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters. Die Stiftung bietet dabei die Möglichkeit zur individuellen und dauerhaften Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse.
Überblick:
1. Begriff und Wesen der Stiftung
• Stiftungsarten: Rechtsfähige und unselbstständige Stiftungen
• Stiftungszweck und Stiftungsvermögen: Entscheidende Weichenstellung des Stifters
• Dauerhaftigkeit und Gestaltungsfreiheit: Umsetzung des Stifterwillens in der Satzung
2. Die unternehmensverbundene Stiftung: Motive für die Stiftung als GmbH-Gesellschafterin
• Erhaltung der unternehmerischen Einheit
• Langfristige Umsetzung der Stiftervorstellungen
• Steuerliche Aspekte und sonstige Motive
3. Gesellschaftsrechtliche Praxisfragen: Besonderheiten der Stiftung als Gesellschafterin
• Entstehung der unternehmensverbundenen Stiftung durch Gründung oder Anteilserwerb
• Auftreten der Stiftung im Rechtsverkehr
• Eintragung in Gesellschafterliste und Handelsregister
• „Know-Your-Customer“ und Eintragung in das Transparenzregister
• Ausstrahlung des Stifterwillens auf die Arbeit der GmbH
4. Zusammenfassung
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