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Claudia Knuth
Die Teilzeitbeschäftigung im Spiegel der neueren Rechtsprechung
Was GmbH-Geschäftsführer bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften beachten sollten
Teilzeitarbeit ist in Unternehmen weit verbreitet: Im Jahr 2021 gingen laut Statistischem Bundesamt rund 12 Mio. Erwerbstätige einer Teilzeittätigkeit nach. Demgegenüber stellen sich im Zusammenhang mit der Teilzeitbeschäftigung zahlreiche Rechtsprobleme. Zuletzt entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18.1.2023, Az. 5 AZR 108/22, dass Teilzeitarbeitnehmer bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten dürfen als Vollzeitarbeitnehmer. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des BAG soll der Beitrag einen Überblick über aktuelle Probleme bei der Beschäftigung von Teilzeitarbeitnehmern geben und Arbeitgebern Lösungen zur rechtssicheren Gestaltung von Teilzeitarbeitsverhältnissen aufzeigen.
Überblick:
1. Vielfältige Gründe, vielfältige Anspruchsgrundlagen
2. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (BAG, Urteil vom 18.1.2023, Az. 5 AZR 108/22)
3. Teilzeitantrag des Arbeitnehmers
4. Ablehnung durch den Arbeitgeber
5. Bei Zustimmung oder Einigung: Änderungsvertrag
6. Erhöhung der Arbeitszeit nach der Teilzeittätigkeit
7. Checkliste
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