6 DIN A4 Seiten
Dr. Hagen Prühs
Die Zuflussfiktion bei Gehaltsbestandteilen von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Anwendungsbereiche und Vermeidungsstrategien
GmbH-Geschäftsführer müssen ihr Gehalt sowie die variablen Vergütungsbestandteile wie z.B. Tantieme und Gratifikationen in dem Jahr versteuern, in dem ihnen die Vergütung zugeflossen ist. Bei Geldbeträgen ist dies der Fall, wenn sie entweder bar ausgezahlt oder dem Bankkonto des Geschäftsführers gutgeschrieben wurden. Hat dieser zugleich aufgrund seiner Mehrheitsbeteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung, gelten Vergütungsbestandteile bereits dann als zugeflossen, wenn der Geschäftsführer wirtschaftlich darüber verfügen kann. Dies ist regelmäßig im Zeitpunkt der Fälligkeit der Fall – auch dann, wenn die Vergütung nicht zugeflossen ist. Der Zufluss wird vom Fiskus und der Rechtsprechung einfach fingiert. Aber es gibt Wege, wie diese Zuflussfiktion vermieden werden kann.
Überblick:
1. Die gesetzliche Regelung des Zuflusses
2. Die Zuflussfiktion für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
• Beherrschender Gesellschafter
• Rechtfertigung und Verfassungsmäßigkeit der
Zuflussfiktion
3. Zufluss einer Tantieme
• Betriebswirtschaftliche Argumente gegen die
Zuflussfiktion
• Abweichende Zuflusszeitpunkte
– In der Satzung bzw. im Dienstvertrag festgelegter Zeitpunkt
– Kein Zufluss ohne Feststellung des Jahresabschlusses
• Keine Zuflussfiktion ohne Verbuchung der Tantieme
4. Zufluss anderer Vergütungsbestandteile
5. Vermeidungsstrategien
6. Fazit
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