5 DIN A4 Seiten
Dr. Anja Stürzl/Dr. Clarissa Forster
Die neue Berichtigungspflicht der Steuerpflichtigen nach einer Außenprüfung
Verschärfung, Vereinfachung oder Verunsicherung für Unternehmen?
GmbH-Geschäftsführer sind gemäß § 153 Abgabenordung verpflichtet, eine für die GmbH abgegebene Steuererklärung unverzüglich zu berichtigen, wenn sie erkennen, dass die Erklärung unrichtig oder unvollständig ist. Diese Berichtigungspflicht hat der Gesetzgeber in einem Absatz 4 zu dieser Vorschrift erweitert. Das damit verfolgte Ziel ist eine Beschleunigung von Außenprüfungen. Doch die neue Pflicht erscheint nur auf den ersten Blick als eindeutige Handlungsanweisung. Tatsächlich wirft sie eine Reihe von Fragen auf. Die Autorinnen greifen diese Fragen auf und geben Handlungsempfehlungen, wie GmbH-Geschäftsführer und ihre steuerlichen Berater mit der neuen Verpflichtung umgehen sollten.
Überblick:
1. Einführung
2. Zweck der Vorschrift des § 153 AO
3. Bisherige Handhabung von § 153 AO
4. Die Neuregelung in § 153 Abs. 4 AO
- Zeitpunkt der Berichtigungspflicht
- Dauersachverhalte
- Abweichende Rechtsauffassung
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