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Herbert Fittkau
Die umsatzsteuerliche Organschaft vor dem Hintergrund der jüngeren EuGH-Rechtsprechung (2)
Anforderungen an die Ausgestaltung einer umsatzsteuerlichen Organschaft aufgrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung
Die steuerlichen Folgen der umsatzsteuerlichen Organschaft nach
geltendem Recht waren lange Zeit mit einer erheblichen
Rechtsunsicherheit behaftet. Zwei Senate des BFH vertraten
unterschiedliche Auffassungen zu diesem Rechtsinstitut und mussten
deshalb den EuGH um Entscheidung bitten. In zwei Urteilen vom 1.12.2022
(Az. C-141/20
und Az. C-169/20) hat der EuGH zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen
der deutschen Regelung Stellung genommen und damit die
Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen verringert. Es
verbleiben aber weiterhin offene Fragen – insbesondere zur Steuerbarkeit
von Innenumsätzen im Organkreis –, mit denen sich der EuGH und ihm
folgend der BFH werden beschäftigen müssen.
Der Beitrag erläutert die derzeitige Rechtslage und gibt Hinweise, wie der verbliebenen Rechtsunsicherheit begegnet werden kann.
Überblick (Teil 2):
6. Streitfragen aus der jüngeren Rechtsprechung
• Vorabentscheidungsersuchen des BFH
• Schlussanträge der Generalanwältin Medina
• Die EuGH-Entscheidungen im Einzelnen
- EuGH, Urteil vom 1.12.2022, Az. C-141/20: Umsetzung in nationale Rechtsprechung
- EuGH, Urteil vom 1.12.2022, Az. C-269/20: Erneutes Vorlageersuchen durch BFH vom 26.1.2023
• BFH, Urteil vom 16.3.2023, Az. V R 14/21 (V R 45/19)
• Praxisfolgen
7. Fazit
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