6 DIN A4 Seiten
Christian Hrach
Geschlechtergleichheit in der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts
Unter besonderer Berücksichtigung der Equal-Pay-Entscheidung vom 16.2.2023
Wer besser verhandelt, erzielt mehr Gehalt, oder doch nicht? Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.2.2023 (Az. 8 AZR 450/21) muss man sagen: nicht immer. Mit seiner letzten Equal-Pay-Entscheidung zum Entgelttransparenzgesetz hat das BAG das an der Vertragsfreiheit orientierte Rechtsempfinden vieler Arbeitgeber kräftig durcheinandergebracht. Das Verhandlungsgeschick des männlichen Bewerbers ist demnach kein sachlicher Grund für ein besseres Gehalt gegenüber einer auf einem gleichen Arbeitsplatz eingesetzten Frau. Was beim ersten Lesen wunderlich anmutet, wird verständlich, wenn man die überzeugende Begründung des BAG heranzieht. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit, also der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, spielt in der Praxis heutzutage keine untergeordnete Rolle mehr. Mit diesem Beitrag sollen die gesteigerte Bedeutung von Equal Pay in der arbeitsrechtlichen Praxis beleuchtet und Ausblicke in die Zukunft gegeben werden.
Überblick:
1. Die jüngste Equal-Pay-Entscheidung des BAG
2. Bewertung der BAG-Entscheidung und Folgen in der Praxis
3. Andere Rechtsgrundlagen der Geschlechtergleichbehandlung
4. Praktische Auswirkungen der rechtlichen Gleichstellung von Männern und Frauen
• Stellenausschreibung und Einstellung
• Befristung des Arbeitsvertrags
• Laufendes Arbeitsverhältnis
• Beförderungsentscheidungen des Arbeitgebers
• Entlassungen
5. Ausblick
6. Fazit und weitere Empfehlungen
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