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Dr. Anja Stürzl und Dr. Marcel Marques
Hinweisgeberschutz in Unternehmen
Wie GmbH-Geschäftsführer die neuen Vorschriften erfolgreich umsetzen
Nachdem Mitte Mai sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dem am 9.5.2023 im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt haben, ist das Gesetz am 2.7.2023 in Kraft getreten. Dies fordert von den Unternehmen eine zeitnahe Umsetzung der getroffenen Regelungen und damit namentlich die Einrichtung einer internen Meldestelle. Damit werden die ohnehin schon bestehenden Anforderungen an die Unternehmen (insbesondere allgemeine Anforderungen an Compliance, DSGVO, Lieferketten etc.) weiter erhöht. Der Beitrag erläutert, was betroffene Unternehmen zeitnah veranlassen sollten.
Überblick:
1. Einleitung
2. Das Hinweisgeberschutzgesetz
• Der geschützte Personenkreis
• Die zu meldenden Verstöße
• Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen
• Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
3. Handlungsempfehlungen
• Vorbereitung
• (Interne) Meldestelle
• Zuständigkeit
• Verfahrensablauf (Prozessbeschreibung)
• Transparenz
4. Fazit
1. Einleitung
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