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Andreas Jahn
Insolvenzrechtliche Erleichterungen für GmbHs im Fall der Überschuldung
Auswirkungen auf das Haftungsrisiko von GmbH-Geschäftsführern
Durch das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG), das am 9.11.2022 in Kraft getreten ist, werden mehrere Vorschriften der Insolvenzordnung sowie des Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) geändert. Ziel des Gesetzgebers war es, die Hürden für eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung zu erhöhen. Davon profitieren auch GmbH-Geschäftsführer, deren Haftungs- und Strafbarkeitsrisiko bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nunmehr geringer geworden ist.
Überblick:
1. Einführung2. Die Regelungen im Einzelnen
• Überschuldung und Prognosezeitraum
• Verkürzung des Prognosezeitraums bei Antrag auf Eigenverwaltung
• Verkürzung des Zeitraums für die Fortführungsprognose bei Vorliegen einer Überschuldung
• Haftungsbeschränkungen für Geschäftsführer
• Verkürzung des Planungszeitraums bei Antrag auf Stabilisierungsanordnung
3. Fazit
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