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Axel-Friedrich Foerster
Leistungen einer GmbH zur Förderung der Mobilität ihrer Mitarbeiter
Deutschland-Ticket, Bahn Card, Fahrtkostenzuschüsse, Jobfahrräder und Leistungen zur Elektromobilität aus steuerlicher Sicht
Der Klimawandel, Umweltschutz und die Reduktion von CO2 beherrschen in Deutschland aktuell die politischen Diskussionen. Dabei ist der Verkehr weiterhin der Sektor, der bisher am wenigsten zur Verringerung der CO2- Emissionen beiträgt. Deshalb verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen, um die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung schon in der Vergangenheit eine Vielzahl von Steuervergünstigungen eingeführt. Dazu gehören Regelungen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität sowie die Überlassung und Übereignung von Job-Fahrrädern. Ein zusätzlicher Anreiz wird durch das neue Deutschland-Ticket geschaffen, das ab dem 1.5.2023 die Nachfolge des Neun-Euro-Tickets antritt. Von den zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen können alle Arbeitnehmer der GmbH im steuerlichen Sinne profitieren. Hierzu zählen neben den Voll- und Teilzeitbeschäftigten der GmbH u.a. auch Minijobber und GmbHGeschäftsführer. Geschäftsführer, die gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter ihrer GmbH sind, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, wenn sie von den Steuervergünstigungen profitieren wollen.
Überblick:
1. Das neue Deutschland-Ticket (49 €-Ticket)
• Hintergrund und Ziele
• Form und Nutzung des Deutschland-Tickets
• Das Deutschland-Ticket als vergünstigtes Job-Ticket
• Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit 25%
2. Fahrkartenüberlassung und Fahrtkostenzuschüsse für den Personenfernverkehr
• Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln
• Überlassung oder Bezuschussung einer Bahn Card
3. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Privat-Pkw
• Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen
• Überlassung von Tankgutscheinen
4. Nutzung von betrieblichen Stromladestationen
• Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen von Privat-Fahrzeugen
• Übereignung einer Ladestation und Barzuschüsse der GmbH zu einer privaten Ladestation
5. Überlassung von Jobfahrräder durch die GmbH
• Möglichkeiten der Überlassung
• Verkauf von Jobfahrrädern an Arbeitnehmer
6. GmbH-Geschäftsführer als begünstigte Personen
7. Fazit
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