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Dr. Roland M. Bäcker
Online-Gründungen und -anmeldungen im GmbH-Recht
Ablauf einer GmbH-Gründung per Video-Konferenz
Bestimmte Gesellschaftsgründungen und Handelsregisteranmeldungen können seit dem 1.8.2022 im Wege eines notariellen Online-Verfahrens vorgenommen werden. Der deutsche Gesetzgeber hat insoweit die Europäische Digitalisierungsrichtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DIRUG; siehe BGBl. I 2021, S. 3338) in das deutsche Gesellschaftsrecht eingearbeitet. Nachfolgend sollen der Anwendungsbereich dieses Online-Verfahrens, die Zuständigkeit und die Durchführung solcher digitalen Verfahren näher erläutert werden.
Darüber hinaus ergeben sich weitere Anwendungsfälle der „Video-Beurkundung“ ab dem 1.8.2023. Auch darauf wird nachfolgend eingegangen.
Überblick:
1. Einleitung
2. Zuständigkeit des Notars
3. Anwendungsbereich der Online-Beurkundung
4. Technische Voraussetzungen der Online-Beurkundung
5. Erforderliche Identifizierung der Beteiligten
6. Mitwirkung von Vertretern
7. Ablauf des Online-Verfahrens
8. Ablauf eines gemischten Online-Verfahrens
9. Die Unterzeichnung der elektronischen Niederschrift
10. Die Online-Beglaubigung
11. Kosten
12. Informationsblatt der Bundesnotarkammer
13. Zusammenfassung
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