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Prof. Dr. Hans Ott
Steuerfalle bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Mittelstandsfeindliches Verlustverrechnungsverbot erschwert den Weg in die GmbH
Wird ein ertragreiches Einzelunternehmen mit steuerlicher Rückwirkung in eine verlustreiche GmbH eingebracht, gilt ein Verlustverrechnungsverbot: Der Gewinn des Einzelunternehmens kann im Jahr der Einbringung nicht mit dem Verlust der GmbH verrechnet werden. Der Beitrag erläutert die Problematik anhand von Beispielen und gibt Empfehlungen, wie die Auswirkungen des Verrechnungsverbots abgemildert werden können.
Überblick:
1. Ausgangsbeispiel
2. Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG 3. BFH-Urteil vom 12.4.2023
• Verfassungsrechtliche Betrachtung
• Umfang des Verlustverrechnungsverbots
• Sachlicher Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
• Erfordernis einer Zwischenbilanz
4. Praktische Auswirkungen
5. Ausnahme für verbundene Unternehmen
6. Verlustverrechnungsverbot bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
7. Zusammenfassung
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