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Markus Keller
Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeitsfristen und Probezeiten auch bei Entgeltumwandlung zu beachten?
Wie sich beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer auch im fortgeschrittenen Alter eine betriebliche Altersversorgung aufbauen können
Erteilen sich Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung Versorgungszusagen, z.B. in Form einer klassischen Pensionszusage oder auch über eine rückgedeckte Unterstützungskasse, sind zur steuerlichen Anerkennung u.a. Erdienbarkeitsfristen und Probezeiten zu beachten. Werden diese nicht eingehalten, werden gleichwohl gebildete Pensionsrückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt. In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob auch dann, wenn der GGF die Versorgung mittels Entgeltumwandlung selbst finanziert, Erdienbarkeit und Probezeit berücksichtigt werden müssen.
Überblick:
1. BMF-Vorgaben zur Erdienbarkeit und Probezeit
- Erdienbarkeitsfristen für beherrschende und nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
- Personen- und unternehmensbezogene Probezeit
2. Erdienbarkeitsfrist: Geltung auch für Entgeltumwandlung?
- Das BFH-Urteil vom 7.3.2018 (Az. I R 89/15)
- Ansicht der Finanzbehörden hinfällig, Bestätigung von FG-Rechtsprechung
3. Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur Erdienbarkeit auch auf Probezeit?
- Anwendung auf Probezeit noch strittig
- Das Urteil des FG Düsseldorf vom 16.11.2021 (Az. 6 K 2196/17 K, G, F)
4. Zusammenfassung und Praxistipps
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