5 DIN A4 Seiten
Christian Hrach
Weihnachtsgeld und andere durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingungen
Wie betriebliche Übungen entstehen und wie man sie vermeiden kann
In einem Rechtstreit über die Zahlung von Weihnachtsgeld für mehrere Jahre hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich zuletzt wieder eingehend damit beschäftigt, auf welche Weise Arbeitsbedingungen durch betriebliche Übung zustande kommen können. An dem Urteil vom 25.1.2023 (Az. 10 AZR 116/22) ist besonders interessant, dass das BAG erstmals – zuvor wurde dies bloß im Schrifttum vertreten – entschieden hat, dass Arbeitsbedingungen, die durch eine betriebliche Übung entstanden sind, zugleich Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind, die deswegen auch dem strengen Prüfungsmaßstab von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen (§ 305c Abs. 2 und § 307 ff. BGB). Die Entscheidung veranlasst dazu, das Thema betriebliche Übung noch einmal näher zu betrachten.
Überblick:
1. Die BAG-Entscheidung vom 25.1.2023
• Was ist neu?
• Was sind betriebliche Übungen?
• Wodurch entsteht (k)eine betriebliche Übung?
• Welche Arbeitsbedingungen können einer betrieblichen Übung unterliegen?
• Wie kann der Arbeitgeber betriebliche Übungen vermeiden?
• Betriebliche Übungen aufheben?
• Betriebliche Übung und Lohnsteuer
2. Fazit
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